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Die Reiserücktrittsversicherung

Das Wichtigste auf einen Blick

Ob eine Reiserücktrittsversicherung notwendig ist oder nicht, diese Frage stellen sich viele Reisenden. Für einen umfassenden Versicherungsschutz empfehlen wir jedoch jedem Reisenden, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Diese ersetzt eventuell anfallende Stornokosten, sodass bei einem Nichtantritt der Reise nicht auf diesen Kosten sitzen geblieben wird.

Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung?

  • plötzliche und unerwartete Krankheit
  • schwerer Unfall
  • Todesfall oder Krankheit innerhalb der Familie

Was wird ersetzt?

  • Stornokosten bei Nichtantritt der Reise
  • Umbuchungskosten für einen verfrühten Heimflug
  • Umbuchungskosten für eine verspätete Anreise
  • Ausfallkosten von bereits gezahlten Leistungen

Was ist nicht versichert?

  • Terrorgefahr im Reiseland
  • Seuchen- oder Epidemiegefahr im Reiseland

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Für einen Vergleich der verschiedensten Versicherungsgesellschaften sollte der blaue Button “Zum Versicherungsvergleich” angeklickt werden. Hier können gute und günstige Versicherungsangebote gefunden und verglichen werden.

 

Die meisten Reiseportale bieten sofort bei Buchung einer Reise eine Reiserücktrittsversicherung mit an. Da diese Versicherung jedoch oftmals sehr teuer ist, stellt sich bei vielen Reisenden die Frage, ob eine Reiserücktrittversicherung sinnvoll ist. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll ist, wenn eine gute und günstige Variante abgeschlossen wird. Eine Reiserücktrittsversicherung ist nötig, wenn eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann. Da die Reiserücktrittsversicherung jedoch nicht in jedem Fall haftet, ist es wichtig, die Vertragsbedingungen genau zu lesen. Neben den genauen Vertragsbedingungen empfehlen wir immer, einen Preisvergleich der angebotenen Versicherungen durchzuführen. Wird dies gemacht, so lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung durchaus, da somit eine gute Absicherung für alle Reisenden (z.B. eine Wohnmobil-Reise in Portugal) gemacht werden kann und zudem nicht viel Geld dafür aufgebracht werden muss.

Die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung

Reiserücktrittsversicherung ja oder nein? Da diese Frage immer häufiger gestellt wird, haben wir für jeden Versicherungsinteressierten zusammengetragen, wann eine solche Versicherung haftet. Grundsätzlich empfehlen wir Versicherungsgesellschaften mit einem Vollschutz, da diese im Bedarfsfall einen erweiterten Versicherungsschutz haben. Eine Reiserücktrittsversicherung ist sinnvoll, wenn eine Reise nicht angetreten werden kann. Besteht keine Absicherung, so muss der Reisende die Stornokosten selbst tragen. Folgende Gründe werden von den Versicherungsgesellschaften anerkannt und es lohnt sich, eine Reiserücktrittsversicherung zu haben:

  • Aufgrund eines Unfalls kann die Reise nicht angetreten werden
  • Aufgrund einer plötzlichen und unerwarteten Krankheit kann die Reise nicht angetreten werden
  • Vorzeitige Rückreise aus dem Urlaub aufgrund von Krankheit oder Tod von Angehörigen zu Hause

Je näher eine Reise rückt, umso höher sind die Stornokosten. Deshalb kann eine Reiserücktrittsversicherung bis maximal 30 Tage vor Abreisedatum abgeschlossen werden.

Welche Leistungen werden gezahlt?

Eine Reiserücktrittsversicherung ist sinnvoll, um auf den Stornokosten einer Reise nicht sitzen zu bleiben. Neben den kompletten Stornokosten werden aber auch folgende Kosten von der Reiserücktrittsversicherung übernommen:

  • Kosten für einen verspäteten Abflug
  • Kosten für einen verfrühten Heimflug
  • Kosten für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen
  • Kosten für Umbuchungen

Eine Reiserücktrittsversicherung ist notwendig für alle Reisende. Dies bedeutet, dass sowohl die Erwachsenen Personen wie auch die minderjährigen Kinder in der Versicherungspolice angegeben werden müssen. Ein Versicherungsschutz besteht anschließend, bei richtigem Ausfüllen des Versicherungsantrags, für alle Mitreisenden.

Was ist nicht versichert?

Immer wieder stellt sich nun auch die Frage, welche Leistungen über die Reiserücktrittsversicherung nicht gezahlt werden. Zahlt eine Reiserücktrittsversicherung ja oder nein? In manchen Fällen ist dies nicht ganz offensichtlich und es gab auch schon einige Gerichtsurteile darüber. Mit besonderer Vorsicht ist das Thema Krankheit zu sehen. Damit die Stornokosten hier übernommen werden, muss es sich um eine plötzliche und unerwartete Krankheit handeln. Wer beispielsweise eine Grippeerkrankung verschleppt, der besitzt keinen Versicherungsschutz. Viele Versicherungsgesellschaften unterstellen im Schadensfall ihren Versicherungskunden, dass es sich um eine bereits bekannte Krankheit gehandelt hat. Da eine Reiserücktrittsversicherung nur sinnvoll ist, wenn es sich um eine plötzliche Krankheit handelt, sollten länger bekannte Krankheiten vor Reiseantritt behandelt werden. Ebenfalls besteht kein Versicherungsschutz bei Terrorgefahr oder einer Epidemie im Reiseland. Erst wenn das Auswärtige Amt eine offizielle Reisewarnung für das Reiseland ausgesprochen hat, zahlt auch die Reiserücktrittsversicherung. Aus reiner Angst ist eine Reiserücktrittsversicherung nicht notwendig.

Reiserücktrittsversicherung ja oder nein?

Lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung denn nun wirklich? Wir sagen dazu eindeutig Ja. Wer sich genau informiert und die Preise vergleicht, der kann eine gute und günstige Reiserücktrittsversicherung finden. Diese Reiserücktrittsversicherung ist sinnvoll für alle Arten von Reisen und sichert jeden Reisenden umfassend ab. Wer die genauen Gründe für die Bezahlung von Stornokosten kennt und diese genau einhält, der hat einen umfassenden Versicherungsschutz für seine Urlaubsreise. Um einen ausreichende Absicherung zu besitzen, ist jedoch ein Vollschutz der Reiserücktrittsversicherung notwendig. Für einen Vergleich der Leistungen sowie der Preise sollte der blaue Button “Zum Versicherungsvergleich” angeklickt werden.

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Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?

Wird eine Urlaubsreise über einen Reiseveranstalter gebucht und aus unvorhergesehenen Gründen nicht angetreten, fallen Stornogebühren des Reiseveranstalters und bei Flugreisen der Fluggesellschaft an. Eine Reisrücktrittsversicherung, auch Reiserücktrittskostenversicherung genannt, ist eine spezielle Versicherung, welche vor solchen Stornokosten schützt, falls eine Reise aus verschiedenen, im Versicherungsumfang festgelegten Gründen nicht angetreten werden kann.

Was gibt es für Unterschiede bei Reiserücktrittsversicherungen?

Es gibt zahlreiche Varianten von Reiserücktrittsversicherungen auf dem Markt. So gibt es einmalige Versicherungen, welche nur für eine spezielle Reise gültig sind. Für alle, die mehrfach im Jahr in Urlaub fahren, lohnt sich der Abschluss einer Jahresversicherung. Diese gilt für alle Reisen innerhalb des Abschlussjahres. Bei beiden Varianten gibt es die Möglichkeit, die Versicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung abzuschließen. Zusätzlich zu einer Reiseversicherung für den Rücktritt kann bei einigen Angeboten auch eine Reiseabbruchversicherung mit in den Leistungsumfang eingeschlossen werden. Für Schiffsreisen ist eine spezielle Rücktrittsversicherung für Schiffsreisen empfehlenswert. Zwar sind die Versicherungsprämien meist höher als bei den herkömmlichen Versicherungen, jedoch sind bei Schiffsreisen die Stornokosten in der Regel weitaus höher als bei anderen Reisen, sodass ein spezieller Versicherungsumfang im Falle eines Rücktritts von der Reise sinnvoll ist.

Was wird versichert?

Der Versicherungsumfang kann bei den verschiedenen Anbietern unterschiedlich sein. In der Regel beinhaltet eine Rücktrittsversicherung den Reiserücktritt aufgrund von Tod, Unfall, unerwarteter Erkrankung, Verlust des Arbeitsplatzes, sowie Naturgewalten. In manchen Tarifen gilt auch eine Schwangerschaft oder die Unverträglichkeit gegen notwendige Impfungen als Rücktrittsgrund. Es ist jedoch ratsam, vor Abschluss einer Versicherung den Leistungsumfang zu vergleichen und zu überprüfen, ob dieser passend für die eigenen Bedürfnisse ist.

Reiserücktritts-Versicherungen im Vergleich