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Kann eine gebuchte Reise nicht angetreten werden, entstehen Kosten für die Stornierung und Umbuchung der Reise. In vielen Fällen übernimmt eine Reiserücktrittsversicherung diese Kosten. Bei zahlreichen Anbietern gehört die Reiserücktrittsversicherung zur Produktpalette. Abschlussfristen, Laufzeiten und alle weiteren Bedingungen können sich dabei unterscheiden.
Abschlussfristen
- variieren
- mit der Reisebuchung bis zu 2 bis 3 Wochen vor Reiseantritt
Laufzeiten
- einmalige Versicherung für eine Reise
- Jahresversicherung für alle Reisen während des Versicherungsjahres
Versicherungsleistungen
- versicherte Risiken nahezu bei allen Anbietern ähnlich oder gleich
- Kostenübernahme im Versicherungsfall abhängig vom Anbieter und vom Rücktrittszeitpunkt
- in manchen Angeboten Selbstbeteiligung im Versicherungsfall
Zusatzleistungen
- Reiseabbruchversicherung im Versicherungsumfang eingeschlossen
- Reiserücktrittsversicherung als Bestandteil von Kombinationsprodukten zum Reiseschutz möglich
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Angebote zur Reiserücktrittsversicherung können in den Leistungen, Bedingungen und Prämien Unterschiede aufweisen. Deshalb empfiehlt sich ein Versicherungsvergleich mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner. Auf diesen gelangen Sie über den blauen Button “Zum Versicherungsvergleich”. Nach der Berechnung der besten Reiserücktrittsversicherungsangebote haben Sie die Möglichkeit, die Versicherung Ihrer Wahl online abzuschließen.
Wenn eine gebuchte Reise nicht angetreten wird, entstehen für den Reisenden Kosten für die Stornierung oder Umbuchung. Gründe die den Reiseantritt verhindern gibt es zahlreich. Reiserücktrittsversicherungen decken diese Fälle umfassend ab und übernehmen die entstehenden Stornierungskosten. Zahlreiche Anbieter haben eine Reiserücktrittsversicherung in ihrer Produktpalette. Die möglichen und abgedeckten Versicherungsfälle werden durch die Anbieter der Reiserücktrittsversicherung in den Bedingungen festgelegt und unterscheiden sich nur in wenigen Punkten. Grundlegende Unterschiede bei den Reiserücktrittsversicherungen bestehen bei der Abschlussfrist vor Reiseantritt, bei der Selbstbeteiligung durch den Reisenden und bei der Laufzeit der Versicherung. Reiserücktrittsversicherungen können anbieterabhängig bis wenige Tage vor der Abreise abgeschlossen werden. Es empfiehlt sich aber, die Reiserücktrittsversicherung bereits mit der Buchung der Reise abzuschließen.
Beitragsberechnung und Versicherungsprämie
Die Beitragsberechnung erfolgt durch die Anbieter der Reiserücktrittversicherung stets in Abhängigkeit vom Wert der gebuchten Reise. Eine Beitragsreduzierung erfolgt wenn der Reisende bereit ist, eine Selbstbeteiligung in der festgelegten Höhe zu leisten wenn der Versicherungsfall eintritt. Einige Anbieter haben Reiserücktrittsversicherungen mit einer einjährigen Laufzeit im Angebot. Diese Absicherung gegen entstehende Stornierungskosten bietet sich dann an, wenn man mehrere Reisen innerhalb eines Jahres unternimmt. Die Beiträge zu einer Jahresversicherung sind in der Regel günstiger, als die Beiträge zu einzeln abgeschlossenen Reiseversicherungen. Unterschiede bei den Versicherungsbeiträgen bestehen auch dann, wenn die Reiserücktrittsversicherung für deutschlandweite Reisen abgeschlossen wird.
Selbstbeteiligung und Ausnahmen
Reiserücktrittsversicherungen sind mit und ohne Selbstbeteiligung durch den Reisenden verfügbar. Die Mehrzahl der Anbieter bietet die Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbeteiligung an. Bei Reiserücktrittsversicherungen mit einer Selbstbeteiligung wird meist ein Pauschalbetrag festgelegt. Anbieterabhängig kann die eigene Beteiligung bei Eintritt des Versicherungsfalles auch in Abhängigkeit vom Reisepreis oder von den verbleibenden Tagen bis zum Reiseantritt berechnet werden. Einige Anbieter der Reiserücktrittsversicherungen verzichten auf die eigene Beteiligung an den Stornierungskosten, wenn der Versicherungsfall aufgrund eines Todesfalles eintritt.
Kombinierte Versicherungen und Zusatzleistungen
Einige Anbieter haben bei der Reiserücktrittsversicherung auch eine Abbruchsversicherung integriert. Dann kommt die abgeschlossene Versicherung nicht nur für die Kosten auf, wenn die Reise nicht angetreten wird sondern auch dann, wenn die Reise abgebrochen werden muss. Für entstehende Kosten bis zum Antritt der gebuchten Reise kommt die Reisrücktrittsversicherung auf. Rückreisekosten die bei einem Abbruch der Reise entstehen werden von der integrierten Zusatzversicherung übernommen. Reiserücktrittsversicherungen mit der zusätzlichen Reiseabbruchsversicherung bieten einen umfassenden Schutz vor dem Reiseantritt und während der gesamten Reise.
Versicherungsleistung und Sonderfälle
Die Versicherungsleistung bei den Reiserücktrittsversicherungen wird über die vom Anbieter erstellten Versicherungsbedingungen geregelt. Die Anbieter der Reiserücktrittsversicherung legen die Leistung im Versicherungsfall überwiegend als Prozentsatz vom Wert der Reise fest. Ein weiterer Faktor bei der Höhe der Versicherungsleistung kann der Zeitraum bis zur Abreise sein. Je kurzfristiger der Reiserücktritt erfolgt, desto geringer ist die Versicherungsleistung. Hier sollte eine Police gewählt werden, die bis zum Tag der Abreise die Stornierungskosten in voller Höhe übernimmt. Unter Umständen schließen Anbieter der Reiserücktrittsversicherung bestimmte Reise- und Urlaubsländer über die Versicherungsbedingungen aus. Hier sollten Versicherungsnehmer der Reiserücktrittsversicherungen im Vorfeld die Versicherungsbedingungen genau prüfen oder gezielt das gewählte Reiseland bei der Gesellschaft anfragen.
- Reiserücktrittsversicherung Aachen Münchener
- Reiserücktrittsversicherung ADAC
- Reiserücktrittsversicherung Aida
- Reiserücktrittsversicherung Air Berlin
- Reiserücktrittsversicherung Alte Leipziger
- Reiserücktrittsversicherung Amex
- Reiserücktrittsversicherung AMV
- Reiserücktrittsversicherung AXA
- Reiserücktrittsversicherung BBV
- Reiserücktrittsversicherung Condor
- Reiserücktrittsversicherung Cosmos Direkt
- Reiserücktrittsversicherung Coverwise
- Reiserücktrittsversicherung Debeka
- Reiserücktrittsversicherung DEVK
- Reiserücktrittsversicherung Easyjet
- Reiserücktrittsversicherung Elvia – Allianz Global Assistance
- Reiserücktrittsversicherung ERV Europäische
- Reiserücktrittsversicherung Europ Assistance
- Reiserücktrittsversicherung Expedia
- Reiserücktrittsversicherung FTI
- Reiserücktrittsversicherung Germanwings
- Reiserücktrittsversicherung Gothaer
- Reiserücktrittsversicherung Hansemerkur
- Reiserücktrittsversicherung Helvetia
- Reiserücktrittsversicherung Holidaycheck
- Reiserücktrittsversicherung Kravag
- Reiserücktrittsversicherung Landal
- Reiserücktrittsversicherung LTA
- Reiserücktrittsversicherung Lufthansa
- Reiserücktrittsversicherung Neckermann
- Reiserücktrittsversicherung Nürnberger
- Reiserücktrittsversicherung Opodo
- Reiserücktrittsversicherung Provinzial
- Reiserücktrittsversicherung Qantas
- Reiserücktrittsversicherung R+V
- Reiserücktrittsversicherung Ryanair
- Reiserücktrittsversicherung Signal Iduna
- Reiserücktrittsversicherung Sparkasse
- Reiserücktrittsversicherung Thomas Cook
- Reiserücktrittsversicherung TMG
- Reiserücktrittsversicherung Travel Secure der Würzburger
- Reiserücktrittsversicherung Union
- Reiserücktrittsversicherung Uniqa
- Reiserücktrittsversicherung URV
- Reiserücktrittsversicherung VGH
- Reiserücktrittsversicherung VHV
- Reiserücktrittsversicherung Victoria
- Reiserücktrittsversicherung Volksbank
- Reiserücktrittsversicherung Württembergische
- Reiserücktrittsversicherung X-Veranstalter
- Reiserücktrittsversicherung XNEC
- Reiserücktrittsversicherung Zurich
Häufig Gestellte Fragen
Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?
Wird eine Urlaubsreise über einen Reiseveranstalter gebucht und aus unvorhergesehenen Gründen nicht angetreten, fallen Stornogebühren des Reiseveranstalters und bei Flugreisen der Fluggesellschaft an. Eine Reisrücktrittsversicherung, auch Reiserücktrittskostenversicherung genannt, ist eine spezielle Versicherung, welche vor solchen Stornokosten schützt, falls eine Reise aus verschiedenen, im Versicherungsumfang festgelegten Gründen nicht angetreten werden kann.
Was gibt es für Unterschiede bei Reiserücktrittsversicherungen?
Es gibt zahlreiche Varianten von Reiserücktrittsversicherungen auf dem Markt. So gibt es einmalige Versicherungen, welche nur für eine spezielle Reise gültig sind. Für alle, die mehrfach im Jahr in Urlaub fahren, lohnt sich der Abschluss einer Jahresversicherung. Diese gilt für alle Reisen innerhalb des Abschlussjahres. Bei beiden Varianten gibt es die Möglichkeit, die Versicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung abzuschließen. Zusätzlich zu einer Reiseversicherung für den Rücktritt kann bei einigen Angeboten auch eine Reiseabbruchversicherung mit in den Leistungsumfang eingeschlossen werden. Für Schiffsreisen ist eine spezielle Rücktrittsversicherung für Schiffsreisen empfehlenswert. Zwar sind die Versicherungsprämien meist höher als bei den herkömmlichen Versicherungen, jedoch sind bei Schiffsreisen die Stornokosten in der Regel weitaus höher als bei anderen Reisen, sodass ein spezieller Versicherungsumfang im Falle eines Rücktritts von der Reise sinnvoll ist.
Was wird versichert?
Der Versicherungsumfang kann bei den verschiedenen Anbietern unterschiedlich sein. In der Regel beinhaltet eine Rücktrittsversicherung den Reiserücktritt aufgrund von Tod, Unfall, unerwarteter Erkrankung, Verlust des Arbeitsplatzes, sowie Naturgewalten. In manchen Tarifen gilt auch eine Schwangerschaft oder die Unverträglichkeit gegen notwendige Impfungen als Rücktrittsgrund. Es ist jedoch ratsam, vor Abschluss einer Versicherung den Leistungsumfang zu vergleichen und zu überprüfen, ob dieser passend für die eigenen Bedürfnisse ist.
Reiserücktritts-Versicherungen im Vergleich