Die Aachen Münchener bietet als etablierter Versicherer in Deutschland auch einen Schutz im Bereich Reiserücktritt an. Hierbei werden umfassende Leistungen geboten, die auch bei der Stiftung Warentest zu einem ansprechenden Urteil führten.
Grundlegende Leistungen
- Kostenerstattung bei Abbruch und verspätetem Reiseantritt
- Ausgleich von ungenutzten Leistungen einer gebuchten Reise
- Rückerstattung der entstehenden Stornokosten
- Schutz der Reiserücktrittsversicherung auch für die engsten Angehörigen geboten
Weitere Konditionen & Testergebnis
- Schutz auch bei plötzlichem Verlust des Arbeitsplatzes
- Schutz bei unvorhergesehener, wiederholter Prüfung schulischer Leistungen
- Gleiche Konditionen für Kreuzfahrten wie andere Reiseformen (Die Aachen Münchener erhebt hier keinen sonst üblichen Aufschlag.)
- Benotung der Reiserücktrittsversicherung der Aachen Münchener mit 1,7 (Testurteil: „gut“) als Testsieger durch die Zeitschrift Finanztest, Ausgabe 1/2010.
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Der vielseitige und von Finanztest ausgezeichnete Schutz der Aachen Münchener Reiserücktrittsversicherungen kann auch für die eigene Person oder Familie die richtige Tarifwahl sein. Über unseren blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ ermitteln Sie, ob dieses oder andere Tarifangebote Ihren Vorstellungen einer leistungsstarken Reiserücktrittsversicherung zu einem fairen Jahresbeitrag entsprechen.
Die Versicherungsgesellschaft Aachen Münchener steht für qualitativ hochwertige Versicherungslösungen mit dem Fokus auf Fairness gegenüber dem Kunden. Die Versicherungslösungen des Versicherers und das Unternehmen selbst erhalten regelmäßig Bestnoten von unabhängigen Testinstituten und Ratingagenturen. Für Privatkunden bietet die Aachen Münchener Reiserücktrittsversicherungen an. Die Reiserücktrittskosten-Versicherungen der Aachen Münchener wurden von der Stiftung Warentest mit der Bestnote ausgezeichnet. Aus über 50 verschiedenen Tarifen gingen die Reiserücktrittsversicherungen der Aachen Münchener als Testsieger in mehreren Kategorien hervor. Versichert sind nicht nur der Reiserücktritt bei der Aachen Münchener sondern gleichzeitig auch das mitgeführte Reisegepäck und der außerplanmäßige Reiseabbruch. Die Reiserücktrittsversicherung der Aachen Münchener ist ein wichtiger Bestandteil des umfassenden Reiseversicherungspaketes. Die angebotene Reiseversicherung setzt sich aus der Reiserücktrittskostenversicherung mit eingeschlossener Abbruchversicherung und der Reisegepäckversicherung zusammen. Eine Reiserücktrittskostenversicherung als einzelne Komponente wird von der Aachen Münchener Versicherungsagentur nicht angeboten, die Reiseabbruchversicherung ist stets integriert. Alle Details zu den angebotenen Reiseversicherungen sind unter http://www.amv.de/internet/amven/amven_inter.nsf/ContentByKey/LRUG-7RX9GF-DE-p abrufbar. Ein Onlineabschluss kann für die Reiserücktrittsversicherungen der Aachen Münchener nicht erfolgen. Über ein Kontaktformular erfolgen die Terminvereinbarung und eine anschließende persönliche Beratung.
Leistungen der Reiserücktrittsversicherung
Die kombinierte Reiseversicherung der Aachen Münchener kommt für entstehende Mehrkosten bei einem Reiserücktritt und einem Reiseabbruch auf. Erfolgt der Reiserücktritt aus einem in den Versicherungsbedingungen hinterlegten Grund, erstattet die Versicherungsgesellschaft entstehende Stornokosten. Bei einem verspäteten Reiseantritt kommt die Reiserücktrittsversicherung der Aachen Münchener für die entstehenden Umbuchungskosten auf. Wird eine bereits angetretene Reise aus einem versicherten Grund nicht fortgesetzt, erfolgt eine Kostenübernahme durch die in der Reiserücktrittsversicherung integrierte Abbruchversicherung. Der Versicherungsnehmer und dessen Familienangehörige sind weltweit versichert. Die angebotenen Policen der Aachen Münchener Reiserücktrittsversicherung sind ohne jeglichen Selbstbehalt durch den Versicherungsnehmer. Die Vereinbarung einer eigenen Beteiligung und eine damit verbundene Reduzierung des Versicherungsbeitrages sind nicht möglich.
Abschluss und Besonderheiten der Reiserücktrittsversicherung
Reisende können die Reiserücktrittsversicherungen der Aachen Münchener als Einzelpolice oder als Jahrespolice abschließen. Wenn der Reiserücktritt bei der Aachen Münchener versichert wird, kann optional die Reisegepäckversicherung in den Versicherungsumfang integriert werden. Auch hier ist es möglich, eine Jahrespolice für alle Urlaubsreisen innerhalb eines Zeitraums von 365 abzuschließen. Für alle abgeschlossenen Aachen Münchener Reiserücktrittsversicherungen als Einzel- und Jahrespolicen gilt der umfassende Schutz auch während der Reise, da die Reiseabbruchversicherung ebenfalls als Einzelpolice oder Jahrespolice integriert wird. Die Reiserücktrittskosten-Versicherungen der Aachen Münchener können bis zu wenigen Tagen vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Bei einem sehr kurzfristigen Abschluss der Versicherungspolice muss der Antrag direkt am Tag der Buchung gestellt werden. Ausschlaggebend ist das auf der Buchungsbestätigung erkennbare Datum. Eine kurzfristige Reisegepäckversicherung kann nur in Verbindung mit der kurzfristigen Reiserücktrittsversicherung der Aachen Münchener abgeschlossen werden. Beim Abschluss einer Einzel- oder Jahrespolice ist der Reiserücktritt über die Aachen Münchener auch für Schiffsreisen und Kreuzfahrten versichert. Für die sogenannte Kreuzfahrtdeckung wird kein erhöhter Versicherungsbeitrag erhoben. Inhaber der Jahrespolice müssen eine zu versichernde Kreuzfahrt nicht während der Vertragslaufzeit nachmelden.
Versicherte Rücktrittsgründe
Die Versicherungsbedingungen der Aachen Münchener Reiserücktrittskostenversicherung definieren die versicherten Reiserücktritts- und Reiseabbruchgründe. Der Versicherer akzeptiert bei der Inanspruchnahme der Versicherungsleistungen den Tod und die Unfallverletzung des Versicherungsnehmers oder eines nahen Verwandet. Eine unerwartete schwere Erkrankung, eine Schwangerschaft oder Impfunverträglichkeiten werden ebenfalls akzeptiert. Arbeitnehmer können bei Verlust des Arbeitsplatzes ebenso die Versicherungsleistung einfordern wie bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes. Schüler, Jugendliche und Studenten können von der Reise zurücktreten, wenn eine Wiederholungsprüfung angesetzt wird oder der Zivildienst angetreten werden muss.