Die AMV Reiserücktrittsversicherung sichert den Versicherungsnehmer bei einem Reiserücktritt finanziell ab.
Versicherungsfälle
- Tod
- unerwartete schwere Krankheit oder schwere Unfallverletzung; schwer sind Erkrankung oder Verletzung, wenn die Fortführung der Reise unzumutbar wird
- Schwangerschaft
- Impfungsunverträglichkeit
- Lockerung implantierter Gelenke oder Prothesenbruch
- unerwartete betriebsbedingte Kündigung
- Aufnahme oder Wechsel einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit
- erhebliche Vermögensschäden, die durch Elementarereignisse, Feuer oder vorsätzliche Straftaten Dritter verursacht wurden
- Wiederholungsprüfung an (Berufs-) Schule oder Hochschule
Leistungen
- Ersatz entstehender Stornokosten
- finanzieller Ausgleich bei verspätetem Reiseantritt
- finanzieller Ausgleich bei über zweistündiger Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel während der Anreise
Besonderheiten
- Versicherungssumme bis 5.000 €
- Der Versicherungsabschluss muss spätestens 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen.
- Die Versicherung ist gültig für 42 Tage je Reise.
- Keine Selbstbeteiligung
Allgemeine Versicherungsbedingungen
- Unter http://www.honigparadies.com/downloads/reiseruecktrittskosten_versicherung.pdf können die ausführlichen Versicherungsbedingungen der Reiserücktrittsversicherung AMV eingesehen werden.
Testurteil
Im Dezember 2009 wurde die Reiserücktrittskosten-Versicherung AMV mit der Bestnote 1,7 („gut“) bewertet (http://www.test.de/Reiseruecktrittsversicherung-Tarife-und-Bedingungen-im-Test-1829963-1830071/ ).
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Reiserücktrittsversicherungen sind mit sehr verschiedenen Leistungsmerkmalen ausgestattet. Nur bei Einsatz eines Tarifrechners ist es möglich, einen umfassenden Vergleich vorzunehmen und die beste Versicherung auszuwählen. Mit einem Click auf den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen Sie zu unserem Tarifrechner.
Die AMV Versicherung bietet sowohl für Privatkunden als auch für Firmenkunden umfangreiche Versicherungspolicen zu fairen Konditionen. Die Unternehmensqualität und die Finanzstärke der AMV wird unter anderem durch das Rating von Standard & Poor´s bestätigt. Zudem erhält die AMV regelmäßig Auszeichnungen von unabhängigen Wirtschaftsmagazinen für die angebotenen Versicherungspolicen. Auch die Stiftung Warentest bestätigt die fairen Konditionen der Reiserücktrittsversicherungen der AMV. In einem Test erhielt die Reiserücktrittsversicherung der AMV die Note 1,7 und errang damit den Testsieg. Beurteilt wurde von den unabhängigen Testern die Reiserücktrittskosten-Versicherung der AMV mit integriertem Reiseabbruchsschutz. Sowohl die Reiserücktrittskosten-Versicherung der AMV als auch die Reiseabbruchversicherung und die Reisegepäckversicherung sind ein fester Bestandteil der angebotenen Reiseversicherungspolice. Der Abschluss von Reiserücktrittsversicherungen der AMV ohne die zusätzliche Reiseabbruchversicherung und die Reisegepäckversicherung ist nicht möglich. Ein Onlineabschluss der Reiserücktrittsversicherung ist bei der AMV nicht durchführbar. Unter http://www.amv.de/internet/amven/amven_inter.nsf/ContentByKey/LRUG-7RX9GF-DE-p kann ein Beratungstermin zum Abschluss der Reiseversicherung inklusive der AMV Reiserücktrittsversicherung vereinbart werden.
Geltungsbereich und Besonderheiten der Reiserücktrittsversicherung
Die Versicherung gegen die anfallenden Kosten bei einem Reiserücktritt wird von der AMV als Jahrespolice angeboten. Die AMV Reiserücktrittsversicherung bietet daher für alle Reisen den umfassenden Schutz, die innerhalb eines Versicherungsjahres gebucht werden. Da nicht nur der Reiserücktritt von der AMV versichert wird sondern auch der Reiseabbruch, besteht der umfassende Versicherungsschutz vom Termin der Reisebuchung bis zum Zeitpunkt der Reiserückkehr. Die Versicherungsleistung erfolgt bei einem Rücktritt von der gebuchten Reise oder bei einem verspäteten Antritt. Versicherungsnehmer der Reiserücktrittsversicherung mit integrierter Reiseabbruchversicherung müssen unabhängig vom Wert der Reise keinen erhöhten Beitrag zahlen. Darüber hinaus enthält die Reiserücktritts-Kosten Versicherung der AMV die sogenannte Kreuzfahrt- und Schiffsreisen Deckung. Wenn eine Kreuzfahrt oder eine kombiniere Reise mit Schifffahrt angetreten wird, muss diese nicht an den Versicherer nachgemeldet werden und ist vollumfänglich in der Versicherungsleistung enthalten. Für die angebotenen Reiserücktrittsversicherungen der AMV wird keine eigene Beteiligung im Versicherungsfall erhoben. Dies gilt sowohl für den Reiserücktritt als auch für den Reiseabbruch. Der Geltungsbereich der Reiserücktrittsversicherung ist geografisch nicht eingeschränkt. Die AMV nimmt über die Versicherungsbedingungen keine einzelnen Reiseländer aus, so dass auch eine ausreichende Deckung für die USA und Kanada gegeben ist.
Versicherte Rücktritts- und Abbruchsgründe
Wenn der Reiserücktritt verspätet oder gar nicht erfolgen kann, übernimmt die AMV die dafür anfallenden Stornierungs- und Umbuchungskosten. Erfolgt ein Reiseabbruch aus einem versicherten Grund, erhält der Versicherungsnehmer eine anteilige Erstattung der nicht genutzten Reiseleistungen. Die von der AMV anerkannten Gründe für einen Reiserücktritt sind mit den anerkannten Gründen für einen Abbruch der angetretenen Reise identisch. Eine unerwartete schwere Erkrankung, eine Unfallverletzung und ein Todesfall sind versichert. Sollte die Reise wegen einer Schwangerschaft nicht angetreten werden können, erfolgt die Versicherungsleistung uneingeschränkt. Darüber hinaus sind Sachschäden am Eigentum des Versicherungsnehmers ein von der AMV anerkannter Grund für den Reiserücktritt. Für Schüler und Studenten sind auch Wiederholungsprüfungen, Hochschulprüfungen und Berufsschulprüfungen ein Grund, die Reise nicht anzutreten und die Versicherungsleistung in Anspruch zu nehmen. Berufstätige Personen können sowohl den Verlust des Arbeitsplatzes als auch den Wechsel des Arbeitsplatzes als Grund anführen. Unabhängig vom Grund des Reiserücktritts und des Reiseabbruchs muss zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung eine umgehende Meldung an die AMV erfolgen. Im Anschluss daran muss der Versicherungsnehmer die von der AMV geforderten Nachweise erbringen. Die Trennung von einem mitreisenden Partner oder Gründe in Zusammenhang mit einem Hund sind über die Reiserücktrittskostenversicherung der AMV nicht abgedeckt. Rücktrittsgründe dieser Art werden von der AMV nicht anerkannt.