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Reiserücktrittsversicherung BBV

Die Bayerische Beamtenversicherung (BBV) bietet ein reichhaltiges Versicherungsangebot nicht nur für Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst an. Die Reiserücktrittsversicherung der BBV ist somit für jeden Reisenden und jede geplante Reise eine attraktive Versicherungsmöglichkeit.

Reiserücktrittsversicherung der BBV

  • Einmalversicherung
  • Jahresversicherung

Einmalversicherung

  • weltweite Gültigkeit
  • für maximal 4 Personen
  • Rücktritt nur in Verbindung mit Reiseabbruch versicherbar
  • Selbstbeteiligung im Versicherungsfall 20 % pro Person

Jahresversicherung

  • weltweite Gültigkeit
  • maximal 2 Erwachsene und mitreisende Kinder unter 21 Jahren
  • Schiffsreisen und Kreuzfahrten mitversichert
  • Selbstbeteiligung im Versicherungsfall 20 % pro Person

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Die Angebote zur Reiserücktrittsversicherung können je nach Tarif und Anbieter unterschiedlich ausfallen. Ein Versicherungsvergleich mit unserem Vergleichsrechner ermöglicht einen umfassenden Überblick über die auf dem Markt erhältlichen Tarife. Nutzen Sie das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“, um den Versicherungsvergleich zu starten. Im Anschluss an die Tarifberechnung ist ein direkter Onlineabschluss möglich.

 

 

 


 

Längst nicht mehr sind die Versicherungslösungen der Bayrischen Beamtenversicherung der Berufsgruppe der verbeamteten Personen vorbehalten. Mithilfe einer eigens gegründeten Tochtergesellschaft können alle Versicherungsprodukte der BBV auch unabhängig vom Berufsstatus durch natürliche Personen beantragt werden. Gegen die entstehenden Kosten bei einem Reiserücktritt wird von der BBV eine Versicherungspolice angeboten. Die Reiserücktrittskosten-Versicherung der BBV kann wahlweise als Einzelpolice oder als Jahrespolice abgeschlossen werden. Beim Abschluss einer der BBV Reiserücktrittsversicherungen ist automatisch eine Reiseabbruchversicherung integriert. Als einzelner Baustein ist die BBV Reiserücktrittsversicherung nicht verfügbar. Ein Onlineabschluss der Reiserücktrittsversicherung ist bei der BBV nicht möglich. Unter http://www.bbv.de/ kann ein unverbindliches Angebot angefordert werden oder ein Termin für eine persönliche Beratung vereinbart werden. Die BBV stellt nur wenige Tarifdetails direkt zur Einsicht zur Verfügung und erstellt ein individuelles Versicherungsangebot nur bei gezielter Anfrage. 

BBV Reiserücktrittsversicherung mit Ganzjahresschutz

Die Reiserücktrittskosten-Versicherung ist bei der BBV als Jahrespolice abschließbar. Im Versicherungsumfang sind maximal zwei Erwachsene und mitreisende Kinder versichert, wenn diese das 21 Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Durch die Jahrespolice ist jeder Reiserücktritt bei der BBV ausreichend versichert, der innerhalb von 365 Tagen nach dem Abschluss der Versicherung nötig ist. Die Bayrische Beamtenversicherung legt Abschlussfristen für die Rücktrittsversicherung fest. Der Abschluss der BBV Reiserücktrittsversicherungen ist innerhalb von 30 Tagen nach der Reisebuchung möglich. Reisende können bei einer bereits gebuchten Reise die Versicherungspolice bis zu 14 Tage vor Reisebeginn abschließen. Ein kurzfristiger Abschluss bis wenige Tage vor Reisebeginn ist über die BBV nicht möglich. Der Geltungsbereich der angebotenen Reiserücktrittsversicherung für Familien erstreckt sich weltweit. In diesem Umfang sind auch alle Schiffsreisen und Kreuzfahrten enthalten. Ein zusätzlicher Versicherungsbeitrag wird für die Kreuzfahrtdeckung nicht erhoben. Versicherungsnehmer der BBV Reiserücktrittsversicherung müssen 20 % der Stornokosten selbst tragen, wenn der Reiserabbruch oder Rücktritt aufgrund einer ambulanten Behandlung erfolgt. Die Reiserücktrittsversicherung der BBV mit Ganzjahresschutz ist auch für Alleinreisende verfügbar. Hier gelten die gleichen Versicherungsbedingungen wie für die Familienpolice. 

BBV Reiserücktrittsversicherung für eine Reise

Die Reiserücktrittskosten Versicherung der Bayrischen Beamtenversicherung kann einmalig abgeschlossen werden. Der Versicherungsbeitrag wird aufgrund des Reisepreises und der an der Reise teilnehmenden Personenzahl berechnet. Als weiterer Faktor wird zur Beitragsberechnung das Alter der reisenden Personen herangezogen. Für einmalige Reisen kann der Reiserücktritt bei der BBV nicht einzeln versichert werden. Hierfür steht nur die Kombination mit einer Reiseabbruchversicherung zur Auswahl. Die Selbstbeteiligung liegt wie bei der Jahrespolice bei 20 % pro Person und pro gemeldeten Versicherungsfall. Der Selbstbehalt wird nur erhoben, wenn die Erkrankung ambulant behandelt wird. Der Familientarif der Reiserücktrittsversicherung für eine einzelne Reise kann auf bis zu vier Personen erweitert werden.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?

Wird eine Urlaubsreise über einen Reiseveranstalter gebucht und aus unvorhergesehenen Gründen nicht angetreten, fallen Stornogebühren des Reiseveranstalters und bei Flugreisen der Fluggesellschaft an. Eine Reisrücktrittsversicherung, auch Reiserücktrittskostenversicherung genannt, ist eine spezielle Versicherung, welche vor solchen Stornokosten schützt, falls eine Reise aus verschiedenen, im Versicherungsumfang festgelegten Gründen nicht angetreten werden kann.

Was gibt es für Unterschiede bei Reiserücktrittsversicherungen?

Es gibt zahlreiche Varianten von Reiserücktrittsversicherungen auf dem Markt. So gibt es einmalige Versicherungen, welche nur für eine spezielle Reise gültig sind. Für alle, die mehrfach im Jahr in Urlaub fahren, lohnt sich der Abschluss einer Jahresversicherung. Diese gilt für alle Reisen innerhalb des Abschlussjahres. Bei beiden Varianten gibt es die Möglichkeit, die Versicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung abzuschließen. Zusätzlich zu einer Reiseversicherung für den Rücktritt kann bei einigen Angeboten auch eine Reiseabbruchversicherung mit in den Leistungsumfang eingeschlossen werden. Für Schiffsreisen ist eine spezielle Rücktrittsversicherung für Schiffsreisen empfehlenswert. Zwar sind die Versicherungsprämien meist höher als bei den herkömmlichen Versicherungen, jedoch sind bei Schiffsreisen die Stornokosten in der Regel weitaus höher als bei anderen Reisen, sodass ein spezieller Versicherungsumfang im Falle eines Rücktritts von der Reise sinnvoll ist.

Was wird versichert?

Der Versicherungsumfang kann bei den verschiedenen Anbietern unterschiedlich sein. In der Regel beinhaltet eine Rücktrittsversicherung den Reiserücktritt aufgrund von Tod, Unfall, unerwarteter Erkrankung, Verlust des Arbeitsplatzes, sowie Naturgewalten. In manchen Tarifen gilt auch eine Schwangerschaft oder die Unverträglichkeit gegen notwendige Impfungen als Rücktrittsgrund. Es ist jedoch ratsam, vor Abschluss einer Versicherung den Leistungsumfang zu vergleichen und zu überprüfen, ob dieser passend für die eigenen Bedürfnisse ist.

Reiserücktritts-Versicherungen im Vergleich