Die Bayerische Beamtenversicherung (BBV) bietet ein reichhaltiges Versicherungsangebot nicht nur für Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst an. Die Reiserücktrittsversicherung der BBV ist somit für jeden Reisenden und jede geplante Reise eine attraktive Versicherungsmöglichkeit.
Reiserücktrittsversicherung der BBV
- Einmalversicherung
- Jahresversicherung
Einmalversicherung
- weltweite Gültigkeit
- für maximal 4 Personen
- Rücktritt nur in Verbindung mit Reiseabbruch versicherbar
- Selbstbeteiligung im Versicherungsfall 20 % pro Person
Jahresversicherung
- weltweite Gültigkeit
- maximal 2 Erwachsene und mitreisende Kinder unter 21 Jahren
- Schiffsreisen und Kreuzfahrten mitversichert
- Selbstbeteiligung im Versicherungsfall 20 % pro Person
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Die Angebote zur Reiserücktrittsversicherung können je nach Tarif und Anbieter unterschiedlich ausfallen. Ein Versicherungsvergleich mit unserem Vergleichsrechner ermöglicht einen umfassenden Überblick über die auf dem Markt erhältlichen Tarife. Nutzen Sie das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“, um den Versicherungsvergleich zu starten. Im Anschluss an die Tarifberechnung ist ein direkter Onlineabschluss möglich.
Längst nicht mehr sind die Versicherungslösungen der Bayrischen Beamtenversicherung der Berufsgruppe der verbeamteten Personen vorbehalten. Mithilfe einer eigens gegründeten Tochtergesellschaft können alle Versicherungsprodukte der BBV auch unabhängig vom Berufsstatus durch natürliche Personen beantragt werden. Gegen die entstehenden Kosten bei einem Reiserücktritt wird von der BBV eine Versicherungspolice angeboten. Die Reiserücktrittskosten-Versicherung der BBV kann wahlweise als Einzelpolice oder als Jahrespolice abgeschlossen werden. Beim Abschluss einer der BBV Reiserücktrittsversicherungen ist automatisch eine Reiseabbruchversicherung integriert. Als einzelner Baustein ist die BBV Reiserücktrittsversicherung nicht verfügbar. Ein Onlineabschluss der Reiserücktrittsversicherung ist bei der BBV nicht möglich. Unter http://www.bbv.de/ kann ein unverbindliches Angebot angefordert werden oder ein Termin für eine persönliche Beratung vereinbart werden. Die BBV stellt nur wenige Tarifdetails direkt zur Einsicht zur Verfügung und erstellt ein individuelles Versicherungsangebot nur bei gezielter Anfrage.
BBV Reiserücktrittsversicherung mit Ganzjahresschutz
Die Reiserücktrittskosten-Versicherung ist bei der BBV als Jahrespolice abschließbar. Im Versicherungsumfang sind maximal zwei Erwachsene und mitreisende Kinder versichert, wenn diese das 21 Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Durch die Jahrespolice ist jeder Reiserücktritt bei der BBV ausreichend versichert, der innerhalb von 365 Tagen nach dem Abschluss der Versicherung nötig ist. Die Bayrische Beamtenversicherung legt Abschlussfristen für die Rücktrittsversicherung fest. Der Abschluss der BBV Reiserücktrittsversicherungen ist innerhalb von 30 Tagen nach der Reisebuchung möglich. Reisende können bei einer bereits gebuchten Reise die Versicherungspolice bis zu 14 Tage vor Reisebeginn abschließen. Ein kurzfristiger Abschluss bis wenige Tage vor Reisebeginn ist über die BBV nicht möglich. Der Geltungsbereich der angebotenen Reiserücktrittsversicherung für Familien erstreckt sich weltweit. In diesem Umfang sind auch alle Schiffsreisen und Kreuzfahrten enthalten. Ein zusätzlicher Versicherungsbeitrag wird für die Kreuzfahrtdeckung nicht erhoben. Versicherungsnehmer der BBV Reiserücktrittsversicherung müssen 20 % der Stornokosten selbst tragen, wenn der Reiserabbruch oder Rücktritt aufgrund einer ambulanten Behandlung erfolgt. Die Reiserücktrittsversicherung der BBV mit Ganzjahresschutz ist auch für Alleinreisende verfügbar. Hier gelten die gleichen Versicherungsbedingungen wie für die Familienpolice.
BBV Reiserücktrittsversicherung für eine Reise
Die Reiserücktrittskosten Versicherung der Bayrischen Beamtenversicherung kann einmalig abgeschlossen werden. Der Versicherungsbeitrag wird aufgrund des Reisepreises und der an der Reise teilnehmenden Personenzahl berechnet. Als weiterer Faktor wird zur Beitragsberechnung das Alter der reisenden Personen herangezogen. Für einmalige Reisen kann der Reiserücktritt bei der BBV nicht einzeln versichert werden. Hierfür steht nur die Kombination mit einer Reiseabbruchversicherung zur Auswahl. Die Selbstbeteiligung liegt wie bei der Jahrespolice bei 20 % pro Person und pro gemeldeten Versicherungsfall. Der Selbstbehalt wird nur erhoben, wenn die Erkrankung ambulant behandelt wird. Der Familientarif der Reiserücktrittsversicherung für eine einzelne Reise kann auf bis zu vier Personen erweitert werden.