Die Reiserücktrittsversicherung Condor bietet in Zusammenarbeit mit dem Versicherer ERV finanziellen Schutz bei einem Reiserücktritt.
Versicherungsfälle
- Tod
- schwere Unfallverletzung oder schwere Krankheit des Versicherten; schwer sind Verletzung oder Krankheit dann, wenn die Fortsetzung der Reise unmöglich oder unzumutbar is
- Schwangerschaft
- Impfunverträglichkeit
- Lockerung von Gelenkimplantaten und Prothesenbruch
- Arbeitsplatzverlust aufgrund betriebsbedingter Kündigung
- Arbeitsaufnahme oder Arbeitsplatzwechsel
- durch Feuer, Elementarereignisse oder Straftaten Dritter verursachte erhebliche Eigentumsschäden
- Wiederholungsprüfung an Schule oder Hochschule
Leistungen
- Ersatz von Stornokosten
- Entschädigung bei verspätetem Reiseantritt
- Ersatz bei Verspätungen während der Hinreise
- Ersatz von Umbuchungsgebühren
- bei ganzjährigem Vertrag: Ersatz nicht in Anspruch genommener Reiseleistungen
Besonderheiten
- Selbstbeteiligung: 20 %, mindestens aber 25 €
- keine Selbstbeteiligung bei Schülerreisen
Allgemeine Versicherungsbedingungen
- Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Reiserücktrittsversicherung Condor können unter www.condor.com/de/fileadmin/downloads/erv_vers_schein_de.pdf eingesehen werden.
Testergebnis
- Stiftung Warentest hat die Reiserücktrittsversicherung Condor im Dezember 2010 mit „gut“ bewertet. (http://www.test.de/Reiseruecktrittsversicherungen-Wenn-was-dazwischen-kommt-4168819-0/)
Anbieter vergleichen & Kosten berechnen
Von Bedeutung bei der Versicherungsauswahl sind die Prämien ebenso wie die Versicherungsleistungen. Ein Tarifrechner hilft bei der Auswahl der für Sie günstigsten Reiserücktrittversicherung. Unseren Tarifrechner erreichen Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“.
Die Fluggesellschaft Condor war bei ihrer Gründung als Ferienflieger der Thomas Cook AG eingeordnet. Durch interne Umstrukturierungen und stetige Erweiterungen der Flotte und des Streckennetzes ist die Thomas Cook Tochter inzwischen nicht mehr als reiner Ferienflieger eingeordnet. Condor bietet Kurzstrecken-, Mittelstrecken- und Langstreckenflüge für Privatreisen und Geschäftsreisen an. Für alle bei der Fluggesellschaft gebuchten Flüge bietet Condor die Reiserücktrittsversicherung an. Das Angebot der Reiserücktrittskosten-Versicherung von Condor wird durch die Europäische Reiseversicherung AG getragen. Fluggäste können den Reiserücktritt bei Condor im Rahmen der Flugbuchung direkt online abschließen. Ein nachträglicher Abschluss der Reiserücktrittsversicherung bei Condor ist anhand der Reise- und Flugdaten unter https://reiseruecktrittsversicherung.com/tarifrechner/ möglich. Die von Condor angebotene Rücktrittsversicherung beinhaltet stets eine zusätzliche Reiseabbruchversicherung. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bei Condor gewährleistet den umfangreichen Versicherungsschutz vor und während der gebuchten Reise.
Medizinische Serviceleistung der Reiserücktrittsversicherung
Die reiserücktrittskosten-Versicherung von Condor und der ERV beinhaltet eine kostenlose Serviceleistung in Form der medizinischen Stornoberatung. Ist sich der Versicherungsnehmer nicht sicher, ob er aufgrund einer Erkrankung die gebuchte Flugreise stornieren muss, kann ein Reisemediziner kontaktiert werden. Dieser entscheidet gemeinsam mit dem Versicherungsnehmer, ob der Reiserücktritt bei Condor gemeldet werden soll oder nicht. Wenn der Reisemediziner von einem Reisestorno abrät und dieser dann kurzfristig erfolgt, übernimmt die Reiserücktrittskostenversicherung die Stornokosten in voller Höhe. Die Fluggesellschaft und die Versicherungsgesellschaft raten generell bei einem medizinischen Reiserücktrittsgrund zu einer vorherigen Kontaktaufnahme mit der Stornoberatung. Die vorherige Kontaktaufnahme bietet auch dem Versicherungsnehmer eine zusätzliche Sicherheit bei der Übernahme der Stornierungskosten.
Leistungsumfang der Reiserücktrittsversicherung
Die Versicherungssumme der Condor Reiserücktrittsversicherung entspricht stets dem aus der Buchungsbestätigung ersichtlichen Reise- und Flugpreis. Im Leistungsumfang der Reiserücktrittskosten-Versicherung sind die vollständige Stornierung einer gebuchten Reise, die Umbuchung und ein verspäteter Antritt der Reise enthalten. Die Reiserücktrittsversicherung der Condor und der ERV übernimmt die anfallenden Stornogebühren in voller Höhe und ohne Eigenbeteiligung durch den Versicherungsnehmer, wenn ein versicherter Grund angeführt wird. Bei einer Umbuchung werden die Kosten bis zu der Summe übernommen, die bei einer Stornierung der Reise angefallen wären. Wenn die gebuchte Reise verspätet angetreten wird, erstattet Condor die Mehrkosten für die Anreise. Anteilig werden auch nicht genutzte Reiseleistungen durch die Versicherung übernommen. Hierbei wird der Anteil aber um den Betrag der Mehrkosten für die spätere Hinreise gemindert. Die von Condor und der ERV angebotene Reiserücktrittsversicherung kann wahlweise mit einer eigenen Beteiligung im Schadensfall abgeschlossen werden. Wenn die eigene Beteiligung vertraglich vereinbart wird, beträgt diese stets 20 % des erstattungsfähigen Schadens. Die detaillierten und gültigen Versicherungsbedingungen der Reiserücktrittskosten-Versicherung mit Reiseabbruchschutz sind unter http://www.reiseversicherung.de/_pdf/produkte/versicherungsbedingungen/standard.pdf einsehbar.
Leistungsumfang der Reiseabbruchversicherung
Die von Condor in Kooperation mit der ERV angebotene Reiserücktrittsversicherung enthält stets eine Reiseabbruchversicherung. Dies ist sowohl bei der Versicherung für eine Einzelreise als auch bei der angebotenen Jahresversicherung für alle Reisen innerhalb eines Kalenderjahres vertraglich fixiert. Die in der Reiserücktrittsversicherung enthaltene Reiseabbruchversicherung erstattet die Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen bei einem vorzeitigen Reiseabbruch aus einem versicherten Grund. Darüber hinaus werden zusätzliche Rückreisekosten von der Versicherungsgesellschaft erstattet. Sollte der Versicherungsnehmer während der versicherten Reise stationär aufgenommen werden, greift auch hier die Reiseabbruchversicherung der Condor. Dann werden anteilig die Aufwendungen für nicht genutzte Reiseleistungen übernommen. Die Zahl der erstattungsfähigen Tage orientiert sich an der Dauer des stationären Aufenthaltes.