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Reiserücktrittsversicherung Europ Assistance

Die Reiserücktrittsversicherung Europ Assistance erstattet die Kosten eines Reiserücktritts bei bestimmten unvorhergesehenen Ereignissen.

Die Europ Assistance Reiserücktrittsversicherung leistet bei

• schweren Unfallverletzungen und Erkrankungen des Versicherungsnehmers oder eines Angehörigen
• Schwangerschaft
• Impfunverträglichkeiten
• durch Elementarereignisse, Feuer oder Straftaten Dritter verursachten Eigentumsschäden
• Arbeitsplatzverlust
• Aufnahme einer neuen Beschäftigung
• Wiederholungsprüfung an einer Hochschule oder Schule
• Versäumung des Hinfluges wegen mindestens zweistündiger Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel 

Die EURA Reiserücktrittsversicherung versichert

• weltweite Reisen 
• Reisen bis zu 31 Tagen (bei einer für eine einzelne Reise geltenden Versicherung)
• Reisen bis zu 56 Tagen (bei einer Jahresversicherung)
• ab einem Beitrag von 14 € 
• im Familientarif höchstens zwei Erwachsene sowie bis zu sieben Kinder bis 21 Jahre
• unter der Voraussetzung, dass der Versicherungsabschluss am Reisebuchungstag oder spätestens 30 Kalendertage vor Reisebeginn erfolgt

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Der Markt der Reiserücktrittsversicherungen ist von einer großen Vielfalt gekennzeichnet. Ein unabhängiger Überblick über die verschiedenen Angebote ist nur bei Nutzung eines Tarifrechners möglich. Sie finden unseren Tarifrechner über den auf dieser Seite befindlichen blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“.

 


 

Die Europ Assistance ist ein Unternehmen mit dem Schwerpunkt auf umfangreiche Service- und Assistanceleistungen für Reisende. Durch die internationale Konzernstruktur der Europ Assistance Gruppe können Kunden des Unternehmens auf die Unterstützung während der Reise oder des Aufenthaltes zählen. Nicht nur die umfassenden Serviceleistungen im Ausland und die Übernahme von organisatorischen Maßnahmen im Notfall sprechen für die Europ Assistance Gruppe. Bereits vor der Reise stellt das Unternehmen mit der breitgefächerten Produktpalette im Bereich der Reiseversicherungen einen guten Ansprechpartner dar. Die Reiserücktrittsversicherungen der Europ Assistance sind individuelle Policen mit denen die ganz persönlichen Versicherungsbedürfnisse erfüllt werden können. 

Abschlussfristen der EURA Reiserücktrittsversicherung

Der Abschluss der Reiserücktrittsversicherung bei der Europ Assistance muss bis spätestens 14 Tage nach der Zusendung der Buchungsbestätigung erfolgen. Der Versicherer legt Sonderregelungen fest, wenn zwischen der Buchung der Reise und dem Reisetermin ein Zeitraum von mehr als drei oder mehr als sechs Monate liegt. Bei einer Zeitspanne von mehr als drei Monaten muss der Abschluss spätestens einen Monat nach der bestätigten Buchung erfolgen. Bei einem Zeitraum von mehr als 6 Monaten zwischen Buchung und Reisetermin ist der Abschluss der Europ Assistance Reiserücktrittsversicherung jederzeit möglich, es werden keine Anträge abgelehnt. 

Versicherungsschutz für alle Reisearten

Die Reiserücktrittsversicherung der Europ Assistance ist sowohl für private Urlaubsreisen als auch für Geschäfts- und Dienstreisen gültig. Die maximale Versicherungslaufzeit beträgt 31 Tage, unabhängig von der Art der versicherten Reise. Die Reiserücktrittsversicherungen der Europ Assistance beinhalten keine Ausschlüsse bei den versicherbaren Reisearten. Ein Abschluss der Reiserücktrittsversicherung ist für Flugreisen, Bahnreisen, Busreisen und Reisen mit dem eigenen Fahrzeug möglich. Insbesondere im Bereich der Schiffsreisen und Kreuzfahrten sind die Kosten für einen Reiserücktritt mit EURA ausnahmslos gedeckt. Die Europ Assistance schließt in den Versicherungsbedingungen im Gegensatz zu der Mehrzahl der Anbieter auch die Kostenübernahme bei einem Reiserücktritt ein, wenn es sich um ein gechartertes Segelboot oder eine Yacht- und Bootcharter handelt. Die umfassende Deckung durch die Reiserücktrittsversicherung erstreckt sich auch auf Mietkosten für Ferienobjekte sowie auf kombinierte Reisen und deren einzelne Bausteine. 

Reiseländer und Reiseteilnehmer

Die Europ Assistance Reiserücktrittsversicherung kann sowohl für Reisen innerhalb Deutschlands, innerhalb Europas und für weltweite Ziele uneingeschränkt abgeschlossen werden. Der Abschluss der Reiserücktrittsversicherung ist durch jeden Reiseteilnehmer möglich, da der Versicherer hier keine Altershöchstgrenze festlegt. Der Umfang der Versicherungspolice kann für eine einzelne Person, für eine reisende Familie oder für eine Reisegruppe gewählt werden. Bei Abschluss der Europ Assistance Reiserücktrittsversicherungen als Gruppenversicherung ist die Teilnehmerzahl auf sechs Personen begrenzt. Eine Gruppenversicherung für mehr als sechs Personen wird nicht angeboten. 

Versicherungsleistung und Versicherungsbeitrag

Die Versicherungsleistung bei einem Reiserücktritt besteht aus der Übernahme von anfallenden Stornierungskosten durch die Europ Assistance. Für den angebotenen Tarif EA Basic kann eine eigene Beteiligung im Schadensfall ausgeschlossen werden. Dann werden bei einem Reiserücktritt von EURA alle anfallenden Kosten übernommen, ohne dass eine Gebühr oder ein Selbstbehalt gefordert werden. Die Europ Assistance bietet auch Reiserücktrittsversicherungen mit einer eigenen Beteiligung durch den Versicherungsnehmer an. Für diese wird abhängig von der Höhe des Selbstbehaltes ein reduzierter Versicherungsbeitrag berechnet. Da die Reiserücktrittsversicherung mit einem Reiseabbruchschutz ausgestattet ist, werden bei einer vorzeitigen Beendigung der versicherten Reise die anfallenden Mehrkosten erstattet. Zudem erfolgt eine anteilige Rückerstattung von bereits gezahlten Reiseleitungen, die der Versicherungsnehmer aufgrund des Abbruchs nicht in Anspruch genommen hat. Ein Arbeitsplatzwechsels oder der Wiederaufnahme einer Berufstätigkeit nach der Arbeitslosigkeit werden von der Europ Assistance nicht als Rücktrittsgrund anerkannt. Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Rücktritt aufgrund einer Wiederholungsprüfung erfolgt.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?

Wird eine Urlaubsreise über einen Reiseveranstalter gebucht und aus unvorhergesehenen Gründen nicht angetreten, fallen Stornogebühren des Reiseveranstalters und bei Flugreisen der Fluggesellschaft an. Eine Reisrücktrittsversicherung, auch Reiserücktrittskostenversicherung genannt, ist eine spezielle Versicherung, welche vor solchen Stornokosten schützt, falls eine Reise aus verschiedenen, im Versicherungsumfang festgelegten Gründen nicht angetreten werden kann.

Was gibt es für Unterschiede bei Reiserücktrittsversicherungen?

Es gibt zahlreiche Varianten von Reiserücktrittsversicherungen auf dem Markt. So gibt es einmalige Versicherungen, welche nur für eine spezielle Reise gültig sind. Für alle, die mehrfach im Jahr in Urlaub fahren, lohnt sich der Abschluss einer Jahresversicherung. Diese gilt für alle Reisen innerhalb des Abschlussjahres. Bei beiden Varianten gibt es die Möglichkeit, die Versicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung abzuschließen. Zusätzlich zu einer Reiseversicherung für den Rücktritt kann bei einigen Angeboten auch eine Reiseabbruchversicherung mit in den Leistungsumfang eingeschlossen werden. Für Schiffsreisen ist eine spezielle Rücktrittsversicherung für Schiffsreisen empfehlenswert. Zwar sind die Versicherungsprämien meist höher als bei den herkömmlichen Versicherungen, jedoch sind bei Schiffsreisen die Stornokosten in der Regel weitaus höher als bei anderen Reisen, sodass ein spezieller Versicherungsumfang im Falle eines Rücktritts von der Reise sinnvoll ist.

Was wird versichert?

Der Versicherungsumfang kann bei den verschiedenen Anbietern unterschiedlich sein. In der Regel beinhaltet eine Rücktrittsversicherung den Reiserücktritt aufgrund von Tod, Unfall, unerwarteter Erkrankung, Verlust des Arbeitsplatzes, sowie Naturgewalten. In manchen Tarifen gilt auch eine Schwangerschaft oder die Unverträglichkeit gegen notwendige Impfungen als Rücktrittsgrund. Es ist jedoch ratsam, vor Abschluss einer Versicherung den Leistungsumfang zu vergleichen und zu überprüfen, ob dieser passend für die eigenen Bedürfnisse ist.

Reiserücktritts-Versicherungen im Vergleich