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Reiserücktrittsversicherung Expedia

Die Reiserücktrittsversicherung Expedia bietet in Zusammenarbeit mit der Versicherung ELVIA finanziellen Schutz bei Reiserücktritten.

Versicherungsfälle

  •  Tod
  • schwere Unfallverletzung oder schwere Krankheit des Versicherten; schwer sind Verletzung oder Krankheit dann, wenn die Reisefortsetzung unmöglich oder unzumutbar ist
  • Schwangerschaft
  • Impfunverträglichkeit
  • Lockerung von Gelenkimplantaten und Prothesenbruch
  • Ausfall eines Herzschrittmachers
  • Arbeitsplatzverlust aufgrund betriebsbedingter Kündigung
  • Arbeitsaufnahme oder Arbeitsplatzwechsel 
  • durch Feuer, Elementarereignisse oder Straftaten Dritter verursachte Eigentumsschäden von über 2.500 €
  • Wiederholungsprüfung an Hochschule oder Schule

Leistungen

  • Ersatz von Stornokosten 
  • Entschädigung bei verspätetem Reiseantritt
  • Ersatz, wenn sich öffentliche Verkehrsmittel auf der Hinreise um über zwei Stunden verspäten 
  • Ersatz von Umbuchungsgebühren

Besonderheiten

  • Versicherungssumme bis 10.000 €
  • gültig für alle Reisearten
  • maximale Reisedauer: 365 Tage
  • Abschluss bis 30 Tage vor Reiseantritt; bei späterer Reisebuchung ist nur ein sofortiger Versicherungsabschluss möglich
  • Prämie: ab 6 €, Zuschlag bei Reisenden ab 70 Jahren
  • Selbstbeteiligung: 20 %, jedenfalls aber 25 € 

Allgemeine Versicherungsbedingungen

  • Die AVB der Expedia Reiserücktrittsversicherung sind unter http://www.elviab2b.de/reiseversicherung/leistung-stornoschutz-exp1.html aufzufinden.

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen 

Versicherungsleistungen und Prämien verschiedener Reiserücktrittversicherungen weichen deutlich voneinander ab. Nur über einen Tarifrechner lassen sich die unterschiedlichen Angebote objektiv miteinander vergleichen. Über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ können zu unserem Tarifrechner öffnen.

 


 

Das Reiseportal Expedia.de bietet nicht nur eine große Auswahl an Reisemöglichkeiten sondern auch den dazu passenden Versicherungsschutz. Bei Buchungen über Expedia.de kann im Rahmen der Reisebuchung und Reisezusammenstellung eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen werden. Im Bereich der Reiseversicherung kooperiert Expedia mit der namhaften Mondial Assistance. Expedia bietet die Reiserücktrittskostenversicherung sowohl für reine Flugreisen als auch für Reisen mit einzelnen Bausteinen an. Details zu den angebotenen Reiserücktrittsversicherungen und deren gültige Versicherungsbedingungen sind unter http://www.expedia.de/pub/agent.dll?qscr=hgen&tlid=1031&hfnm=insTcCanc.htx&rhtx=HTX_ITNCNFEH einsehbar. 

Abschluss und Serviceleistungen der Expedia Reiserücktrittsversicherung

Die Reiserücktrittskosten-Versicherung über Expedia wird durch die Mondial Assistance International AG getragen. Die Mondial Assistance mit der deutschen Niederlassung in München ist bei der Reiserücktrittsversicherung von Expedia der Ansprechpartner im Schadensfall und zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistungen. Bei Expedia ist die Reiserücktrittsversicherung für zwei Arten von Reisen abschließbar. Zum einen bietet der Reiseveranstalter die Reiserücktrittsversicherung für alle „Click & Mix“ Reisen und zum anderen für alle „nur Flug“ Angebote. Die Versicherung gegen die anfallenden Kosten bei einem Reiserücktritt wird von Expedia im Anschluss an die Reise oder Flugbuchung angeboten und kann im Rahmen der abschließenden Buchungsbestätigung eingeschlossen werden. Für alle Inhaber einer Reiserücktrittsversicherung von Expedia steht die von der ELVIA und der Mondial Assistance International AG betreute Reise-Assistance zur Verfügung. Über die ausgehändigte Telefonnummer sind rund um die Uhr geschulte Mitarbeiter erreichbar, die Unterstützung im Notfall vor und während der Reise garantieren. Die von Expedia angebotene Reiserücktrittsversicherung sollte direkt bei der Buchung der Flugreise oder der kombinierten Reise abgeschlossen werden. Expedia akzeptiert einen nachträglichen Abschluss der Reiserücktrittsversicherung, wenn dann bis zum Abreisetermin noch eine Frist von 30 Tagen eingehalten wird. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, muss die Reiserücktrittskostenversicherung spätestens am dritten Werktag nach der bestätigten Reisebuchung beantragt werden. 

Leistungen und Konditionen des Basisschutzes

Die Reiserücktrittskosten-Versicherung von Expedia wird als Basisversicherung abgeschlossen. Diese Police enthält nur die reine Absicherung gegen die Kosten bei einem Reiserücktritt und die Reise-Assistance. Wahlweise kann im Rahmen der Reisebuchung nicht nur eine Versicherung für den Reiserücktritt bei Expedia beantragt werden sondern auch ein umfassender Vollschutz durch den Kooperationspartner Mondial Assistance International. Die für alle Reisearten abschließbaren Reiserücktrittsversicherungen sind mit einem weltweiten Geltungsbereich ausgestattet und sind für alle Reisen mit einem maximalen Reisepreis von 10.000 Euro abschließbar. Diese Höchstversicherungsgrenze hat auch für gemietete Objekte wie Ferienwohnungen oder Ferienhäuser Bestand. Bei der Reiserücktrittsversicherung von Expedia ist stets eine eigene Beteiligung von 20 % vertraglich vereinbart. Der Versicherungsnehmer muss diesen Anteil vom erstattungsfähigen Schaden selbst begleichen. Hierbei werden pauschal 25 Euro als Mindestbeteiligung abgezogen. Wahlweise kann die Expedia Reiserücktrittsversicherung für eine einzelne Person, für ganze Familien oder für reisende Paare abgeschlossen werden. Die Anzahl der Versicherungsnehmer wird im Rahmen der Reisebuchung festgelegt und alle versicherten Reiseteilnehmer werden namentlich benannt. Der Abschluss der Versicherungspolice für zwei Personen oder ein reisendes Paar ist unabhängig vom Verwandtschaftsgrad möglich. Kinder der Reisenden sind bis zum Erreichen des 21. Lebensjahres im Umfang der Rücktrittskostenversicherung enthalten, wenn diese namentlich benannt werden. Der Beitrag zur Reiserücktrittskosten-Versicherung von Expedia wird individuell berechnet. Ausschlaggebend sind die Dauer der gebuchten Reise und der zu versichernde Reisepreis. Darüber hinaus bestimmt die Anzahl der zu versichernden Reiseteilnehmer den Versicherungsbeitrag. Wenn ein Reisender das 70. Lebensjahr vollendet hat, wird ein Risikozuschlag zur Reiserücktrittskostenversicherung berechnet.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?

Wird eine Urlaubsreise über einen Reiseveranstalter gebucht und aus unvorhergesehenen Gründen nicht angetreten, fallen Stornogebühren des Reiseveranstalters und bei Flugreisen der Fluggesellschaft an. Eine Reisrücktrittsversicherung, auch Reiserücktrittskostenversicherung genannt, ist eine spezielle Versicherung, welche vor solchen Stornokosten schützt, falls eine Reise aus verschiedenen, im Versicherungsumfang festgelegten Gründen nicht angetreten werden kann.

Was gibt es für Unterschiede bei Reiserücktrittsversicherungen?

Es gibt zahlreiche Varianten von Reiserücktrittsversicherungen auf dem Markt. So gibt es einmalige Versicherungen, welche nur für eine spezielle Reise gültig sind. Für alle, die mehrfach im Jahr in Urlaub fahren, lohnt sich der Abschluss einer Jahresversicherung. Diese gilt für alle Reisen innerhalb des Abschlussjahres. Bei beiden Varianten gibt es die Möglichkeit, die Versicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung abzuschließen. Zusätzlich zu einer Reiseversicherung für den Rücktritt kann bei einigen Angeboten auch eine Reiseabbruchversicherung mit in den Leistungsumfang eingeschlossen werden. Für Schiffsreisen ist eine spezielle Rücktrittsversicherung für Schiffsreisen empfehlenswert. Zwar sind die Versicherungsprämien meist höher als bei den herkömmlichen Versicherungen, jedoch sind bei Schiffsreisen die Stornokosten in der Regel weitaus höher als bei anderen Reisen, sodass ein spezieller Versicherungsumfang im Falle eines Rücktritts von der Reise sinnvoll ist.

Was wird versichert?

Der Versicherungsumfang kann bei den verschiedenen Anbietern unterschiedlich sein. In der Regel beinhaltet eine Rücktrittsversicherung den Reiserücktritt aufgrund von Tod, Unfall, unerwarteter Erkrankung, Verlust des Arbeitsplatzes, sowie Naturgewalten. In manchen Tarifen gilt auch eine Schwangerschaft oder die Unverträglichkeit gegen notwendige Impfungen als Rücktrittsgrund. Es ist jedoch ratsam, vor Abschluss einer Versicherung den Leistungsumfang zu vergleichen und zu überprüfen, ob dieser passend für die eigenen Bedürfnisse ist.

Reiserücktritts-Versicherungen im Vergleich