Die Gothaer Reiserücktrittsversicherung leistet eine Entschädigung bei bestimmten unvorhergesehenen Ereignissen, die zum Reiserücktritt führen.
Die Reiserücktrittsversicherungen Gothaer leisten bei
• Tod, schwerer Unfallverletzung und unvorhergesehener schwerer Krankheit
• Schwangerschaft
• Impfunverträglichkeit
• Eigentumsschäden bei vorsätzlichen Straftaten Dritter, Elementarereignissen und Feuer
• Arbeitsplatzverlust und Beschäftigungsaufnahme
Die Reiserücktrittsversicherung Gothaer ersetzt
• Stornokosten bei Nichtantritt der Reise
• zusätzliche Rückreisekosten bei Reiseabbruch
• Aufwendungen für nicht genutzte Leistungen
Die Versicherungssumme
• soll dem vollen Reisepreis entsprechen, um eine Unterversicherung auszuschließen
• beträgt höchstens 12.000 €
Der Selbstbehalt beträgt
• grundsätzlich 10 %, mindestens aber 25 €
• bei krankheits- oder schwangerschaftsbedingtem Versicherungsfall 20 %, mindestens aber 25 €
Eine Bewertung der Reiserücktrittsversicherung Gothaer
• erfolgte durch das Portal Testberichte.de im Oktober 2009 mit 2,0 (gut), während die Durchschnittsbewertung aller Versicherungen bei 2,7 lag (www.testberichte.de/p/gothaer-versicherung-tests/travel-card-plus-familie-plus-testbericht.html)
• enthielt den Zusatz: „beste Nur-Rücktrittsversicherung für Familien“
Anbieter vergleichen & Kosten berechnen
Die individuelle Ausgestaltung von Reiserücktrittsversicherungen einschließlich voneinander abweichender Versicherungsleistungen und Selbstbehalte führt auch zu unterschiedlich hohen Prämien. Ein Tarifrechner ermöglicht Ihnen einen aktuellen Vergleich der zahlreichen Anbieter. Auf dieser Seite gelangen Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ zu unserem Tarifrechner.
Der Gothaer Versicherungskonzern ist auf maßgeschneiderte und individuelle Versicherungslösungen für den persönlichen Bedarf spezialisiert. Die Produkte der Gothaer für Privatkunden und Geschäftskunden werden auf den im Einzelfall ermittelten Versicherungsbedarf abgestimmt. Für den hervorragenden Kundenservice, die persönliche Betreuung und die Gestaltung der Versicherungskonditionen wurde die Gothaer bereits mehrfach von unabhängigen Testinstituten und Ratingagenturen ausgezeichnet. Eine Reiserücktrittsversicherung der Gothaer für Pauschal- und Flugreisen ist nicht abschließbar. Die Reiserücktrittsversicherungen der Gothaer sind auf Spezialreisen ausgelegt. Versichert werden kann der Reiserücktritt bei der Gothaer wenn es sich um eine Jagdreise handelt. Zusätzlich wird die Gothaer Reiserücktrittsversicherung für die Bereich Bootcharter und Wassersport angeboten. Versicherungspolicen für Bootsreisen mit Bootscharter und für Jagdreisen werden nur von sehr wenigen Versicherungsgesellschaften angeboten, so dass die Versicherung gegen den Reiserücktritt bei der Gothaer als Spezialversicherung bezeichnet werden kann. Detaillierte Informationen und Antworten zu den häufigsten Fragen zur Wasser- und Bootsportversicherung stellt der Versicherungskonzern unter http://www.gothaer.de/de/zg/pk/pk_p/bootsversicherungen_/reiseruecktritt_charter/pd_reiseruecktritt_gecharterte_boote/PD_Reiseruecktrittskostenversicherungen.htm#Was_versichert zur Verfügung. Für Jagdreisen sind die Versicherungsdetails unter http://www.gothaer.de/de/zg/pk/pk_p/jagd/jagd-reiseruecktritt_/pd_reiseruecktritt/PD_Jagdreisen_Ruecktritt.htm einsehbar.
Gothaer Reiserücktrittsversicherung für Jagdreisen
Mit der Spezialversicherung der Gothaer kann der Reiserücktritt von einer gebuchten Jagdreise binnen einer Frist von 14 Tagen nach Bestätigung der Reisebuchung versichert werden. Wenn diese Frist nicht eingehalten werden kann, ist ein kurzfristiger Abschluss der Reiserücktrittsversicherung auf Anfrage bei der Versicherungsgesellschaft möglich. Die Reiserücktrittsversicherung der Gothaer ist mit einer Reiseabbruchversicherung kombiniert. Wenn die Jagdreise nicht angetreten werden kann oder vorzeitig abgebrochen werden muss, erfolgt die Kostenerstattung durch die Gothaer Versicherungsgesellschaft. Die Reiserücktrittsversicherung der Gothaer übernimmt die aus dem Reisevertrag entstehenden Stornierungs- und Rücktrittskosten. Bei einem Reiseabbruch oder einer verspäteten Rückreise erhält der Versicherungsnehmer eine Erstattung zusätzlicher Rückreisekosten. Diese müssen mit entsprechenden Belegen nachgewiesen werden um die Versicherungsleistung in Anspruch zu nehmen. Die für Jagdreisen angebotene Reiserücktrittsversicherung der Gothaer kann nur mit einer eigenen Beteiligung durch den Versicherungsnehmer abgeschlossen werden. Die Selbstbeteiligung bei einem Reiserücktritt oder einem Reiseabbruch beträgt 10 % des erstattungsfähigen Schadens. Jagdreisen können bis zu einem maximalen Reisewert von 12.000 Euro versichert werden. Bei einem höheren Reisepreis erstellt die Gothaer Versicherung auf Anfrage ein individuelles Angebot für die einzelne Reise. Der Beitrag zu den Reiserücktrittsversicherungen der Gothaer berechnet sich aus dem Wert der gebuchten Reise. Unabhängig vom Reiseziel und den persönlichen Angaben des Versicherungsnehmers beträgt der Beitrag stets 4 % des Reisegesamtpreises. Als Mindestversicherungsprämie sind 50 Euro zu entrichten.
Gothaer Reiserücktrittsversicherung für Boot- und Yachtcharter
Die Reiserücktrittsversicherung für Charterreisen kann nur von privaten Versicherungsnehmern binnen 14 Tagen nach der Reisebestätigung abgeschlossen werden. Für berufliche Schiffsführer und Berufskipper ist diese Versicherungspolice nicht abschließbar. Mit der angebotenen Versicherungspolice sind der Bootscharterer selbst und alle namentlich im Versicherungsschein benannten Crewmitglieder gegen den Reiserücktritt und den Reiseabbruch versichert. Die eingetragene Versicherungssumme wird hierbei anteilig auf alle teilnehmenden Reisenden umgelegt. Der Geltungsbereich der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung ist weltweit, ein Ausschluss einzelner Urlaubs- und Reiseländer erfolgt nicht. Wie auch bei der Reiserücktrittsversicherung für Jagdreisen liegt die maximale Versicherungssumme bei 12.000 Euro. Policen für höherwertige Reisen werden auf Nachfrage angeboten. Die vereinbarte Selbstbeteiligung bei einem an die Gothaer Versicherung gemeldeten Schaden beträgt pauschal 25 Euro. Bei einem Reiserückritt oder Reiseabbruch aufgrund einer Krankheit oder einer Schwangerschaft muss der Versicherungsnehmer eine eigene Beteiligung in Höhe von 20 % des erstattungsfähigen Schadens tragen. Unabhängig von der Höhe des erstattungsfähigen Schadens wird ein Selbstbehalt von mindestens 25 Euro pro zurücktretende Person erhoben.