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Reiserücktrittsversicherung LTA

Die Lifecard Travel Assistance ist ein auf dem Reiseversicherungsschutz spezialisiertes Versicherungsunternehmen. Die Reiseversicherungen der LTA können jedoch nicht online abgeschlossen werden. Ein Abschluss ist nur über kooperierende Reiseveranstalter oder Reisebüros möglich.

Reiserücktrittsversicherung bei der LTA

  • nicht online abschließbar
  • nur über Kooperationspartner (Reisegesellschaften oder Reisebüros)
  • nur als Bestandteil eines Reiseschutzpaketes buchbar

2 Tarife zur Auswahl

  • „Basic“ Tarif
  • „All in one“ Tarif

Selbstbeteiligung nach Altersgrenzen in beiden Tarifen

  • beide Tarife ohne Altersbeschränkung abschließbar
  • bis zum 69. Lebensjahr – 10% Selbstbeteiligung im Versicherungsfall
  • ab dem 70. Lebensjahr – 20 % Selbstbeteiligung im Versicherungsfall
  • Selbstbehalt mindestens 50 Euro

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Reiserücktrittsversicherungen gibt es in vielen verschiedenen Tarif mit unterschiedlichen Versicherungsleistungen, Bedingungen und Preisen. Daher ist es sinnvoll, durch einen Versicherungsvergleich die besten und preisgünstigsten Reiserücktrittsversicherungen zu suchen. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ führt direkt auf unseren seiteninternen Tarifrechner zum Vergleich. Nach der Berechnung der Tarife kann auf Wunsch ein Onlineabschluss für die gewünschte Versicherung abgeschlossen werden.

 

 


 

Die Lifecard Travel Assistance ist eine Unternehmung zum Zweck der umfassenden Absicherung für Reisende durch die Zusammenfassung aller benötigten Reiseversicherung in einem vergünstigten Pakettarif. Der Abschluss der LTA Reiserücktrittsversicherungen online nicht möglich, da ein direkter Vertrieb von Reiseversicherungen erfolgt durch die Lifecard Travel Assistance nicht erfolgt. Die Reiserücktrittsversicherung der LTA sowie alle weiteren im Paket enthaltenen Reiseversicherungen können bei den kooperierenden Reisebüros und Reiseveranstaltern im Rahmen der Reisebuchung beantragt werden. Die LTA Reiserücktrittversicherung ist im angebotenen Tarif „Basic“ ebenso integriert wie im Tarif „All in One“. Ein Einzelabschluss einer Versicherung gegen anfallende Kosten bei einem Reiserücktritt ist bei der LTA nicht möglich. Alle LTA Reiserücktrittsversicherungen sind mit einer Reiseausfallversicherung kombiniert. Daher sind der Nichtantritt der Reise, der verspätete Antritt, der vorzeitige Abbruch und eine unplanmäßige Verlängerung im Versicherungsschutz enthalten. Detaillierte Informationen zur LTA Reiserücktrittsversicherung mit Reiseausfallschutz können unter http://www.lta-reiseschutz.de/de/reiseschutz_all_in_one/reiseschutz/reise_ruecktritts_abbruchkosten_versicherung/?page=1 abgerufen werden. 

Konditionen der Reiserücktrittsversicherung

Bei einem Reiserücktritt ist nicht die LTA zur Leistung verpflichtet, sondern die Lloyd’s of London als Rückversicherer des Unternehmens. Da die Reiserücktrittsversicherung der LTA als Komponente der beiden angebotenen Reiseschutztarife abgeschlossen wird, beträgt die Versicherungslaufzeit stets ein Jahr. Abhängig vom gewählten Tarif sind über die Reiserücktrittsversicherung private Reisen mit einer Dauer von bis zu 28 Tagen oder bis zu 31 Tagen abgedeckt. Bei Abschluss der Reiseversicherung durch eine Einzelperson liegt der versicherbare Höchstwert der Reise bei 5.000 Euro. Der Familientarif ist für Reisen bis zu einem Reisepreis von 10.000 Euro gültig. Aufgrund der pauschalen Festlegung der Höchstversicherungsleistung muss keine Anmeldung der einzelnen Reise erfolgen. Bei Reisen mit einem höheren Wert muss die LTA informiert werden um den Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten. Beide LTA Reiserücktrittsversicherungen übernehmen bei einem Reiserücktritt die anfallenden Stornierungskosten, wenn ein versicherter Grund vorliegt. Die enthaltene Reiseausfallversicherung kommt für entstehende Kosten auf, die bei einem vorzeitigen Abbruch der Reise und der außerplanmäßigen Rückreise entstehen. Zusätzlich erstattet der Versicherungsträger anteilig die bereits durch den Reisenden geleisteten Aufwendungen für Reise- und Unterbringungskosten am Zielort. Wenn aufgrund eines versicherten Ereignisses eine verspätete Heimreise nötig ist, werden zusätzliche Kosten durch die Reiserücktrittsversicherung mit integrierter Reiseausfallversicherung gedeckt. 

Selbstbeteiligung und Altersgrenzen

Der Abschluss der LTA Reiserücktrittsversicherung im Tarif „Basic“ oder „All in One“ ist für Reisende jeden Alters uneingeschränkt möglich. Für alle Versicherungsnehmer bis zum Erreichen des 69. Lebensjahres ist eine eigene Beteiligung von 10 % in den Versicherungsbedingungen hinterlegt. Alle Versicherungsnehmer der LTA Reiserücktrittsversicherung müssen mit Erreichen des 70. Lebensjahres eine eigene Beteiligung von 20 % an den anfallenden Stornierungskosten erbringen. Als pauschaler Betrag ist eine eigene Beteiligung von mindestens 50 Euro fixiert. Ältere Versicherungsnehmer müssen im Gegensatz zur Versicherung bei anderen Anbietern keine Beitragserhöhung durch die LTA in Kauf nehmen. 

Einschränkungen der Versicherungsleistung

Die Kosten bei einem Reiserücktritt oder einem Reiseabbruch werden durch den Rückversicherer der LTA nicht übernommen, wenn der Versicherungsnehmer die Reise gegen den Rat eines behandelnden Arztes bucht oder antritt. Für Reisen die zum Zweck einer Behandlung im Ausland durchgeführt werden, besteht keinerlei Versicherungsschutz durch die Reiserücktritts- und Reiseausfallversicherung. Der Inhaber der Versicherungspolice ist verpflichtet, einen Reiserücktritt oder eine vorzeitige Beendigung der Reise umgehend mit Bekanntwerden bei der LTA anzuzeigen. Kommt der Versicherungsnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Versicherungsleistung durch den Rückversicherer gekürzt oder vollständig gestrichen werden.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?

Wird eine Urlaubsreise über einen Reiseveranstalter gebucht und aus unvorhergesehenen Gründen nicht angetreten, fallen Stornogebühren des Reiseveranstalters und bei Flugreisen der Fluggesellschaft an. Eine Reisrücktrittsversicherung, auch Reiserücktrittskostenversicherung genannt, ist eine spezielle Versicherung, welche vor solchen Stornokosten schützt, falls eine Reise aus verschiedenen, im Versicherungsumfang festgelegten Gründen nicht angetreten werden kann.

Was gibt es für Unterschiede bei Reiserücktrittsversicherungen?

Es gibt zahlreiche Varianten von Reiserücktrittsversicherungen auf dem Markt. So gibt es einmalige Versicherungen, welche nur für eine spezielle Reise gültig sind. Für alle, die mehrfach im Jahr in Urlaub fahren, lohnt sich der Abschluss einer Jahresversicherung. Diese gilt für alle Reisen innerhalb des Abschlussjahres. Bei beiden Varianten gibt es die Möglichkeit, die Versicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung abzuschließen. Zusätzlich zu einer Reiseversicherung für den Rücktritt kann bei einigen Angeboten auch eine Reiseabbruchversicherung mit in den Leistungsumfang eingeschlossen werden. Für Schiffsreisen ist eine spezielle Rücktrittsversicherung für Schiffsreisen empfehlenswert. Zwar sind die Versicherungsprämien meist höher als bei den herkömmlichen Versicherungen, jedoch sind bei Schiffsreisen die Stornokosten in der Regel weitaus höher als bei anderen Reisen, sodass ein spezieller Versicherungsumfang im Falle eines Rücktritts von der Reise sinnvoll ist.

Was wird versichert?

Der Versicherungsumfang kann bei den verschiedenen Anbietern unterschiedlich sein. In der Regel beinhaltet eine Rücktrittsversicherung den Reiserücktritt aufgrund von Tod, Unfall, unerwarteter Erkrankung, Verlust des Arbeitsplatzes, sowie Naturgewalten. In manchen Tarifen gilt auch eine Schwangerschaft oder die Unverträglichkeit gegen notwendige Impfungen als Rücktrittsgrund. Es ist jedoch ratsam, vor Abschluss einer Versicherung den Leistungsumfang zu vergleichen und zu überprüfen, ob dieser passend für die eigenen Bedürfnisse ist.

Reiserücktritts-Versicherungen im Vergleich