Eine Reiserücktrittsversicherung deckt die Kosten ab, wenn eine bereits gebuchte Reise aus einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Grund nicht stattfinden kann. Muss eine Reise storniert werden, erheben die Reiseveranstalter Stornogebühren und im Falle ein Umbuchung auch Umbuchungsgebühren. Diese können zum Teil recht hoch ausfallen. Vor allem, wenn die Reise kurzfristig storniert werden muss. Bei vielen Versicherungsgesellschaften gehört die Reiserücktrittsversicherung deshalb zur Produktpalette. Jedoch ist das nicht bei allen Anbietern der Fall.
Nürnberger Versicherung
- früher – reine Beamtenversicherung
- heute – breites Angebot an Versicherungssparten für alle Berufsgruppen
Versicherungsangebot im Bereich der Reiseversicherungen
- Auslandskrankenversicherung
- Reisegepäckversicherung
- keine separate Reiserücktrittsversicherung
Informationen zur Reiserücktrittsversicherung
- allgemeine Infos zum Versicherungsumfang bei der Nürnberger erhältlich
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Viele, jedoch nicht alle Versicherer bieten Reiserücktrittsversicherungen an. Die Angebote können sich in den Preisen und den Leistungen unterscheiden. Ein Versicherungsvergleich mit unserem Tarifrechner erleichtert die Auswahl einer guten und passenden Reiserücktrittsversicherung, denn der Tarifrechner ermittelt die besten Angebote mit den günstigsten Preisen. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ leitet Sie automatisch zum Versicherungsvergleich. Im Anschluss an die Berechnung kann eine Reiserücktrittversicherung online abgeschlossen werden.
Als klassischer Beamtenversicherer war die Nürnberger Versicherungsgruppe bis vor wenigen Jahren ausschließlich auf eine einzige Berufsgruppe ausgerichtet, doch heute spricht sie mit ihrem breiten Spektrum an Versicherungsprodukten alle Versichertengruppen an. Auch Arbeitnehmer und Selbständige können sich dort versichern lassen, sie alle profitieren von umfangreichen Leistungen zu vernünftigen Preisen. Gleichzeitig hat man mit der Nürnberger Versicherungsgruppe einen der größten Versicherungskonzerne Deutschlands an seiner Seite, was besonders bei kostenintensiven Versicherungsfällen ein großer Vorteil ist. Die Reiserücktrittskostenversicherung soll Kosten ersetzen, die dem Versicherten im Zusammenhang mit der kurzfristigen Stornierung einer Reise entstehen. Im Fall einer gravierenden Erkrankung, einer Schwangerschaft oder anderer bedeutsamer Gründe, die den Antritt einer Reise verhindern können, deckt die Reiserücktrittskostenversicherung die anfallenden Kosten für eine Stornierung ab.
Reiserücktrittsversicherungen der Nürnberger und höhere Gewalt
Die Nürnberger Reiserücktrittsversicherung weist zunächst darauf hin, dass höhere Gewalt nicht zur Erhebung des Reisepreises führen darf. Wer seinen geplanten Urlaub also aufgrund von kriegerischen Unruhen oder durch den Ausbruch einer Seuche streichen will, kann dies tun, ohne dass dafür Kosten in Rechnung gestellt werden. Das gilt bei der Reiserücktrittsversicherung der Nürnberger allerdings nur dann, wenn das Auswärtige Amt eine konkrete Reisewarnung für das Gebiet ausspricht. Liegt lediglich ein einzelner Terroranschlag zugrunde, reicht das meist noch nicht aus, um eine solche Warnung zu begründen. In diesem Fall ist der Reisende auf die Kulanz seines Veranstalters angewiesen. Spricht das Auswärtige Amt allerdings eine Reisewarnung aus, erhält der Reisende alle Kosten erstattet und muss auch nicht auf ein Ersatzangebot ausweichen. Er kann dann ohne zusätzliche Kosten von der Reise zurücktreten.
Nürnberger Reiserücktrittsversicherungen und Krankheit
Die Nürnberger Reiserücktrittversicherungen greifen bei Krankheiten, die mit einem ärztlichen Attest belegt werden. Das ist der klassische Versicherungsfall für jede Reiserücktrittsversicherung. In diesem Fall darf der Versicherte die Reise stornieren, er muss seine Erkrankung dem Versicherer allerdings nachweisen und muss dazu ein ärztliches Attest vorlegen. Eine weniger gravierende Erkrankung ist demnach kein Grund, einen Reiserücktritt bei der Nürnberger Versicherung zu begründen. Der Versicherte hat die Kosten der Stornierung in diesem Fall selbst zu zahlen.
Klassische Reiserücktrittversicherung bei Nürnberger
Ein Reiserücktritt bei der Nürnberger Versicherung ist als separate Absicherung derzeit nicht verfügbar. Zwar liefert der Versicherer umfangreiche Erklärungen auf seiner Internetseite, wie es um den Versicherungsfall des Reiserücktritts bestellt ist, doch an einer konkreten Versicherung für diesen Fall fehlt es im Augenblick. Die Gesellschaft konzentriert sich ausschließlich auf den Auslandsreisekrankenschutz und die Reisegepäckversicherung. Für die Absicherung im Krankheitsfall ist eine zusätzliche Versicherung erforderlich, sie fällt unter die Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte in der Krankenversicherung. Mit ihrer Krankenversicherung sorgt die Gesellschaft dafür, dass auch Mitglieder der gesetzlichen Kassen einen umfassenden Versicherungsschutz bei einem Auslandsaufenthalt genießen. Die Reisegepäckversicherung dagegen schützt das Gepäck auf Reisen mit dem Auto, mit der Bahn, mit dem Flugzeug und mit dem Schiff. Abgesichert ist dann der Verlust des Gepäcks bis zur vereinbarten Versicherungssumme sowie eine Beschädigung oder der schlichte Diebstahl. Versichert sein kann eine einzige Reise, alternativ kann eine Jahrespolice für diese Versicherungen gewählt werden. Diese Entscheidung wird davon abhängig sein, ob jemand häufig verreist oder nur einen einmaligen Urlaub pro Jahr antritt.