Die Reiserücktrittsversicherung Signal Iduna ersetzt finanzielle Nachteile bei einem Reiserücktritt.
Versicherungsschutz besteht
• wenn eine Pflegekraft eines pflegebedürftigen Angehörigen ausfällt
• bei einem Unfall oder einer plötzlich auftretenden schweren Erkrankung
• bei einem erheblichen, die Wohnung betreffenden Elementarschaden
• bei einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsplatzes
• wenn ein neuer Arbeitsplatz angetreten wird
Die Signal Iduna Reiserücktrittsversicherung übernimmt
• die Stornogebühren
• zusätzliche Rückreisekosten
• getätigte Aufwendungen für nicht genutzte Leistungen
Der Selbstbehalt beträgt
• je Versicherungsfall 25 €
• in Krankheitsfällen 20 % des Schadens, mindestens aber 25 €
Der Versicherungsabschluss
• ist bei Reisebuchung zu tätigen
• spätestens aber 14 Tage nach Zugang der Reisebestätigung
Die Beiträge der Signal Iduna Reisrücktrittversicherung sind
• differenziert nach Schiffs- und sonstigen Reisen
• gestaffelt nach Reisepreisen bzw. Objektmietpreisen
Anbieter vergleichen & Kosten berechnen
Reiserücktrittsversicherungen unterscheiden sich u. a. nach dem Umfang des Versicherungsschutzes, den Selbstbehaltregelungen, den räumlichen und zeitlichen Geltungsbereichen sowie nach den Selbstbehalten. Unerlässlich ist daher ein sorgfältiger Vergleich der verschiedenen Angebote durch einen unabhängigen Tarifrechner. Zu unserem Tarifrechner gelangen Sie über den auf dieser Seite befindlichen Button „Zum Versicherungsvergleich“.
Die Versicherungsgesellschaft Signal Iduna bietet eine umfangreiche Palette an Reiseversicherungen an. Darunter findet man auch die Reiserücktrittsversicherungen. Für die angebotene Reiserücktrittskostenversicherung wurde die Signal Iduna von der Stiftung Warentest und vom unabhängigen Verbrauchermagazin „Optimal Versichert“ ausgezeichnet. Beim Finanztest der Stiftung Warentest belegte die Versicherungsgesellschaft mit den angebotenen Policen den ersten Platz als günstigster Anbieter. Der Antrag auf die Reiserücktrittsversicherung kann online unter http://www.signal-iduna.de/Versicherungen/Reise/Reiseruecktritt/index.php?highmain=13&highsub=5&highsubsub=0 ausgefüllt werden.
Beitragsgestaltung und Selbstbeteiligung
Die Reiserücktrittsversicherung der Signal Iduna enthält eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung im Versicherungsfall. Der Pauschalbetrag der Selbstbeteiligung liegt bei 25 Euro pro Person. Erfolgt der Reiserücktritt aufgrund einer Erkrankung, wird eine eigene Beteiligung von 20 % erhoben. Die Signal Iduna Reiserücktrittsversicherungen können auch ohne Selbstbehalt abgeschlossen werden. Dann wird der zu entrichtende Versicherungsbeitrag nach oben angepasst. Bei der Beitragsgestaltung wird zwischen der Signal Iduna Reiserücktrittsversicherung für Schiffsreisen und der Reiserücktrittsversicherung ohne Deckung bei Schiffsreisen unterschieden. Die Beiträge sind etwas höher, wenn der Reiserücktrittsschutz eine Schiffsreise beinhaltet. Berechnet wird der Beitrag zu allen Reiserücktrittsversicherungen der Signal Iduna anhand des Reisepreises bei der Buchung. Ab einem Reisepreis über 10.000 Euro entsteht ein Versicherungsbeitrag von 3,5 %. Wird eine Schiffsreise mit einem Wert von über 10.000 Euro mit der Signal Iduna Reiserücktrittsversicherung ausgestattet, liegt der Beitrag bei 4 %.
Rücktrittsgründe und Kostenübernahme
Die Reiserücktrittsversicherung der Signal Iduna übernimmt die vereinbarten Kosten, wenn der Versicherungsnehmer oder ein nahstehender Angehöriger schwer erkrankt. Die Kostenerstattung erfolgt auch bei einer Verletzung durch einen Unfall, wenn der Versicherungsnehmer der Reiserücktrittsversicherung oder ein naher Angehöriger betroffen ist. Der Verlust des Arbeitsplatzes ist über die Signal Iduna Reiserücktrittsversicherungen abgesichert, wenn es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelt. Kündigt der Versicherungsnehmer selbst oder verliert seinen Arbeitsplatz durch eigenes Verschulden, erfolgt keine Versicherungsleistung. Wenn ein Pflegefall in der Familie vorhanden ist, und der Versicherungsnehmer kurzfristig die Pflege übernehmen muss, kommt die Signal Iduna für die anfallenden Kosten durch den Reiserücktritt auf. Die Signal Iduna Reiserücktrittsversicherung übernimmt alle anfallenden Stornogebühren. Bei einem sehr kurzfristigen Reiserücktritt kann dies die volle Höhe des Reisewertes sein. Eine Höchstgrenze zur Kostenübernahme gibt es bei den Reiserücktrittsversicherungen nicht. Wird eine Reise abgebrochen, übernimmt die Versicherungsgesellschaft die Rückreisekosten. Hier muss der Versicherungsnehmer einen Nachweis über die entstandenen Kosten erbringen. Zusätzlich werden bei einem Reiseabbruch Kosten ersetzt, die bereits entstanden sind ohne dass der Versicherungsnehmer eine Leistung in Anspruch genommen hat. Für bereits vorab geleistete Aufwendungen besteht auch hier eine Nachweispflicht durch den Versicherungsnehmer, um die Kostenerstattung durch die Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen zu können.
Versicherbare Reisen und Abschlussfrist
Die Reiserücktrittsversicherungen der Signal Iduna können für Pauschalreisen, Individualreisen, Schiffsreisen und Reisen mit einem Aufenthalt in einem Mietobjekt abgeschlossen werden. Wird eine Reise angetreten, die aus der Kombination Kreuzfahrt und Hotel im Urlaubsland besteht, muss der Versicherungsnehmer einen der angebotenen Tarife für Schiffsreisen buchen. Individualreisen werden zu den gleichen Konditionen versichert wie Pauschalreisen. Der Versicherungsnehmer kann Hotel, Mietwagen und Flug einzeln buchen und hierfür eine Signal Iduna Reiserücktrittsversicherung abschließen. Ausschlaggebend ist der Gesamtpreis der einzelnen Bausteine. Für Mietobjekte wie eine Ferienwohnung, ein Wohnmobil oder ein Hausboot gibt es einen gesonderten Tarif der Reiserücktrittsversicherung. Bei der Beitragsberechnung ist der Mietpreis des Objektes im Ganzen anzugeben. Wenn mehrere Personen reisen, kann der Mietpreis nicht aufgeteilt werden. Es wird eine Reiserücktrittsversicherung für die gesamten Mietkosten am Urlaubsort abgeschlossen. Der Abschluss der Versicherung muss spätestens 14 Tage vor Beginn der Reise erfolgen. Wird eine Reise weniger als 14 Tage vor Reisebeginn gebucht, muss die Versicherung noch am Buchungstag abgeschlossen werden.