Die Reiserücktrittsversicherung Zürich dient dem Schutz vor finanziellen Nachteilen bei einem Reiserücktritt.
Versicherungsfälle
• Tod, schwere Unfallverletzung oder schwere Krankheit des Versicherten oder eines nahen Angehörigen
• Impfunverträglichkeit
• Schwangerschaft
• durch Feuer, Elementarereignisse oder vorsätzliche Straftaten Dritter verursachte erhebliche Eigentumsschäden
• Arbeitsplatzverlust durch betriebsbedingte Kündigung
• Schulprüfung, die für Versetzung oder Schulabschluss notwendig ist
• Lockerung von Gelenkimplantaten und Prothesenbruch
Leistungen
• Entschädigung für Stornokosten
• Ersatz zusätzlicher Kosten bei Reiseabbruch
• bei ganzjährigem Vertrag: Ersatz nicht in Anspruch genommener Reiseleistungen
Besonderheiten
• Reisen bis zu einer Dauer von 31 Tagen können versichert werden.
• Die Versicherung kann für eine einzelne Reise oder ein Jahr abgeschlossen werden.
• Bei einer ganzjährigen Police erfolgt kein Unterversicherungsabzug.
Testergebnis
• Das Portal Testberichte.de hat drei Tarife der Zürich Reiserücktrittsversicherung im Dezember 2011 mit „ausreichend“ (3,7-4,2) bewertet (http://www.testberichte.de/special/1262/reiseversicherungen/zurich-versicherung.html).
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Im Rahmen ihrer Reiseversicherungen bietet die Zürich Reiserücktrittsversicherungen an. Die Reiserücktrittsversicherungen der Zurich geben dem Versicherten Sicherheit, wenn er wegen Krankheit oder anderen wichtigen Gründen seine gebuchte Reise nicht antreten kann. Anders als bei vielen anderen Tarifen gehört bei der Reiserücktrittsversicherung der Zurich auch der Abbruch einer bereits angetretenen Reise zum Versicherungsschutz.
Umfang der Zurich Reiserücktrittsversicherung
Die Reiserücktrittsversicherung der Zürich entschädigt den Versicherten, wenn er aus wichtigen Gründen seine Reise nicht mehr antreten kann oder abbrechen muss. Neben einem Unfall mit schweren Verletzungen können das auch eine ganze Reihe von anderen Gründen sein. Dazu gehört beispielsweise eine schwere Erkrankung oder der Tod des Versicherten selbst, aber auch seiner direkten Angehörigen. Zu ihnen gehören neben dem Ehepartner und den Kindern, unter anderem auch die Eltern, Großeltern, Geschwister oder Schwiegereltern. Aber auch eine nach der Buchung eingetretene Schwangerschaft erkennt die Zürich Reiserücktrittsversicherung als Leistungsfall an. Wer seine Arbeitsstelle unerwartet verliert oder eine neue Stelle zum Zeitpunkt der Reise antreten kann, der profitiert ebenfalls von den Leistungen der Rücktrittsversicherungen der Zürich. Auch eine unerwartete Einberufung zum Wehrdienst oder Zivildienst erkennen die Zurich Reiserücktrittsversicherungen als Schadenfall an und erstatten die Kosten. Voraussetzung dafür ist hier allerdings, dass der Termin nicht verschoben werden kann. Muss eine wichtige Prüfung in der Schule abgelegt werden, die für die Versetzung in die nächste Klasse entscheidend ist, dann greift ebenfalls der Versicherungsschutz der Reiserücktrittsversicherung der Zurich.
Besonderheiten der Zürich Reiserücktrittsversicherungen
Die Reiserücktrittsversicherungen der Zürich werden als Einzelverträge für eine spezielle Reise oder direkt als Jahresverträge angeboten. In diesem Fall sind alle Reisen in einem Jahr mitversichert, ohne dass sie immer separat der Versicherung gemeldet werden müssen. Sollte ein Schadenfall eintreten, reicht die Meldung zu diesem Zeitpunkt. Ein weiterer Vorteil des Jahresvertrages ist, dass die Reiserücktrittsversicherung der Zürich in diesem Fall auf einen Unterversicherungsabzug verzichtet. Wer zum Jahresvertrag noch eine Reisegepäckversicherung abschließt, erhält zudem einen Preisnachlass von 10 %. Sollte bei einer Reise eine Person mitfahren, die nicht zum direkten Familienkreis gehört, kann sie für einzelne Reisen mitversichert werden. Die Zürich Reiserücktrittsversicherungen bieten zudem noch die Möglichkeit des Nachkaufs des Versicherungsschutzes an. Wer einen Jahresvertrag hat und eine Reise aus den versicherten Gründen nicht in Anspruch nehmen konnte, der kann sie im selben Jahr nachholen. In diesem Fall gilt die bisherige Police weiterhin. Für den Fall, dass die Kosten der nachgeholten Reise höher ausfallen, kann der Versicherte den höheren Beitrag einfach in seinem Versicherungsvertrag nachkaufen. Alle exakten Vertragbedingungen zu der Reisrücktrittsversicherung der Zurich sind auf www.zurich.de einzusehen.