Der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung sollte bei der Reiseplanung nicht vergessen werden, denn die unterschiedlichsten Ereignisse können dazu führen, dass eine Reise nicht angetreten werden kann und storniert werden muss. Eine Reiserücktrittsversicherung schützt vor Storno- oder Umbuchungskosten.
Versicherungsbedingungen
- einmalige Versicherung für eine Reise
- Jahresversicherung für alle Reisen während des Versicherungsjahres
- Tarif ohne Selbstbeteiligung
- Tarif mit Selbstbeteiligung
Versicherungsleistungen
- unerwartete und schwere Erkrankung
- Verletzungen nach Unfällen
- im Todesfall (Familie, Angehörige, Mitreisender)
- schwerer Schaden am Eigentum
- unerwartete Kündigung durch Arbeitgeber
- Arbeitsaufnahme nach Arbeitslosigkeit
In eingien Tarifen zusätzlich enthalten
- Reiserücktritt wegen Schwangerschaf
- Impfunverträglichkeit
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Die angebotenen Tarife zur Reiserücktrittsversicherung können sich im Leistungsumfang und in der Prämiengestaltung unterscheiden. Nutzen Sie daher den seiteninternen Tarifrechner für einen Versicherungsvergleich. Er berechnet die besten und günstigsten Tarife. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ führt direkt zum Versicherungsvergleich. Im Anschluss ist ein Onlinevertragsabschluss möglich.
Die Reiserücktrittsversicherung wird von einer Vielzahl von verschiedenen Versicherungsträgern angeboten. Dies sind die Versicherungsgesellschaften an sich, die reinen Reiseversicherer und die kooperierenden Versicherungsträger der Reiseveranstalter. Unterschiede bestehen bei den angebotenen Reiseversicherungspolicen sowohl in der Laufzeit als auch im Versicherungsbeitrag. Ein Versicherungsvergleich ist hier in Bezug auf den Leistungsumfang und die zu entrichtende Versicherungsprämie stets ratsam. Die grundlegenden Reiserücktrittgründe werden von der Mehrzahl der Versicherer anerkannt. Einige Anbieter erweitern den Umfang ihrer Versicherungspolice und erbringen die Leistung auch in Versicherungsfällen, die bei anderen Gesellschaften in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind.
Leistungen der Reiserücktrittsversicherung
Die Grundleistung der Reiserücktrittsversicherung besteht in der Erstattung von anfallenden Stornierungskosten und der Übernahme von Umbuchungskosten. Die Leistung erfolgt in Form der Erstattung bei einer Flugstornierung und einer Hotel- und Unterkunftsstornierung. Ob die bei einem Reiserücktritt entstehenden Kosten in vollem Umfang übernommen werden, hängt von den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Anbieters ab. Häufig ist bei beitragsgünstigen Policen der Reiserücktrittskostenversicherung eine eigene Beteiligung durch den Versicherungsnehmer vereinbart. Der Selbstbehalt muss bei jedem erstattungsfähigen Schaden, der an die Versicherung gemeldet wird getragen werden. Die Berechnung erfolgt in der Regel in Prozent und muss einen in den Versicherungsbedingungen hinterlegten Mindestbetrag erreichen. Der Selbstbehalt bei der Reiserücktrittskostenversicherung liegt zwischen 10 und 20 Prozent. Die eigene Beteiligung im Versicherungsfall ist pro versicherte Person und pro gemietetes Objekt zu tragen. Der Leistungsumfang der Reiserücktrittskotenversicherung sieht auch die anteilige oder vollumfassende Erstattung des Mietpreises vor. Dann erstreckt sich der Leistungsumfang der abgeschlossenen Reiserücktrittskostenversicherung auf die angemietete Ferienwohnung oder das Ferienhaus am Urlaubsort.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Versicherungsleistung
Welche Reiserücktrittsgründe versichert sind und zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung anerkannt werden, ist in den Versicherungsbedingungen hinterlegt. Der Inhalt der Bedingungen muss dem Reisenden vor Abschluss der Reiseversicherung zur Verfügung gestellt werden. Mit der Unterschrift auf dem Versicherungsvertrag oder Versicherungsantrag erkennt der Reisende die von der Versicherung ausgegebenen Bedingungen zur Reiserücktrittsversicherung an. Die Versicherungsleistung aus der Reiserücktrittskostenversicherung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn ein versicherter Grund bei dem Versicherungsträger gemeldet wird. Erfolgt der Reiserücktritt aufgrund einer unerwarteten schweren Erkrankung oder einem Unfall, kann der Versicherungsträger hier ein entsprechendes Attest einfordern. Ein Arbeitsplatzwechsel und die damit verbundene Probezeit werden von der Mehrzahl der Reiseversicherer anerkannt. Muss der Reisende aus diesem Grund seine Reise auf einen späteren Zeitpunkt verschieben oder kann diese gar nicht antreten, wird eine vorhandene Urlaubssperre während der Probezeit als triftiger Grund anerkannt. Um die Versicherungsleistung in Anspruch nehmen zu können, benötigt der Versicherungsnehmer eine schriftliche Bestätigung. Die Versicherungsgesellschaften erkennen hier eine Kopie des Arbeitsvertrages an, wenn die Urlaubssperre aufgrund der Neuanstellung daraus ersichtlich ist. Ist dies nicht der Fall, kann der Arbeitgeber des Reisenden eine entsprechende Bestätigung zur Einreichung bei der Versicherung ausstellen. Nicht jeder Anbieter der Reiserücktrittsversicherung akzeptiert den Arbeitsplatzwechsel und eine damit verbundene Urlaubssperre als Rücktrittsgrund. Arbeitnehmer sollten hier ein besonderes Augenmerk auf eine eventuelle Ausschlussklausel haben. Die betriebsbedingte Kündigung und eine Insolvenz des Arbeitgebers sind triftige Reiserücktrittsgründe und im Versicherungsumfang enthalten. Eine Gehaltsreduzierung aufgrund von Kurzarbeit wird von einigen wenigen Versicherern anerkannt.
Geltungsbereich und Risikopersonen
Die Reiserücktrittsversicherung enthält nicht nur die Erstattung von anfallenden Stornokosten, wenn der Versicherungsfall durch den Versicherungsnehmer selbst eintritt. Abhängig von den Vertragsbedingungen sind weitere Risikopersonen im vereinbarten Umfang der Versicherung enthalten. Dazu zählen nahe Verwandte und Familienangehörige ebenso wie betreuende Personen von minderjährigen Kindern oder pflegebedürftigen Verwandten. Die genaue Eingrenzung der Risikopersonen ist anbieterabhängig und unterscheidet sich. Der Geltungsbereich der Reiserücktrittskostenversicherung erstreckt sich bei der Mehrzahl der Policen weltweit und auf alle Reisearten. Einige Anbieter nehmen aber Schiffsreisen und Kreuzfahrten in ihren Policen aus. Für Reisen dieser Art muss eine Versicherung mit Kreuzfahrtdeckung vorhanden sein um bei Eintritt eines Versicherungsfalles die volle Leistung durch die Rücktrittskostenversicherung zu erhalten. Die Policen werden mit europaweiter und weltweiter Gültigkeit angeboten. Insbesondere beim Abschluss einer Versicherungspolice mit weltweiter Gültigkeit sollte ein eventueller Ausschluss von einzelnen Reiseländern beachtet werden. Unter Umständen werden Reiseländer ausgenommen, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgegeben hat.