Malaria, Cholera und Co.: Die Gefahr sich fernab vom Zuhause mit heimtückischen Krankheiten anzustecken, kann die Urlaubsvorfreude auf Reisen in exotische Länder ruinieren. Doch können sie auch als Grund für das Stornieren einer geplanten und bereits gebuchten Reise gelten? Das ist nicht in allen Fällen einfach, denn nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen dürfen Krankheitsausbrüche als Begründung für den Rücktritt von einer Reise angeführt werden, ohne dass Stornierungsgebühren fällig werden.
Berechtigte Gründe für eine kostenfreie Stornierung
Eine Reise aufgrund von Vor-Ort-Situationen im Urlaubsland kostenfrei stornieren, dürfen Reiseteilnehmer generell nur dann, wenn es sich bei den Problemen um sogenannte höhere Gewalt handelt. Die Definition dieses viel strapazierten Begriffes ist allerdings nicht ganz leicht und berücksichtigt vor allem nicht die individuelle Wahrnehmung einer als bedrohlich empfundenen Situation. Als triftiger Grund für den Rücktritt von einer Reise kann höhere Gewalt nur dann angebracht werden, wenn es deutlich absehbar ist, dass die Reise durch das Ereignis – also beispielsweise einen Virus-Ausbruch – wesentlich erschwert, beziehungsweise erheblich beeinträchtigt werden würde oder dass durch das Ereignis ein unzumutbares Sicherheitsrisiko für Reisende besteht. Das ist beispielsweise bei Reisen in Regionen der Fall, in denen zum Reisetermin gefährliche Krankheiten wie Ebola oder auch die Schweinegrippe ausgebrochen sind.
Viele Reiseveranstalter berufen sich auf der Suche nach belastbaren Kriterien für Kündigungen auf den Faktor der offiziellen Reisewarnung: Gibt das Auswärtige Amt eine solche Reisewarnung zu einem bestimmten Gebiet oder Land heraus, so ist in der Regel auch der Rücktritt von einer in diese Region führenden geplanten Reise ohne das Entstehen von Stornogebühren möglich. Eine offizielle Reisewarnung wird dann ausgesprochen, wenn sich in einem bestimmten Land eine Situation entwickelt hat, in der Leben und Gesundheit der einheimischen Bevölkerung und der Touristen in Gefahr sind. Auf der Webseite des Auswärtigen Amtes sind alle aktuellen Reisewarnungen und ihre Begründung abrufbar.
Gefährdungslage muss eindeutig sein
Da die zuständigen Behörden in Sachen Epidemiegefahr sehr sensibel reagieren, tritt eine Reisewarnung in der Regel tatsächlich sehr schnell in Kraft, wenn auch nur ansatzweise von einer Gefährdung für Touristen auszugehen ist. Von einer Reise in eine Epidemie-Region zurückzutreten, ist deshalb problem- und kostenlos möglich. In Fällen wie dem Ebola-Ausbruch in Westafrika in 2014 oder auch während der Schweinegrippe-Epidemie in 2009 wurden beispielsweise umfassende Reisewarnungen ausgesprochen und Urlaubern das Stornieren oder Umbuchen ihrer Reise ganz unbürokratisch ermöglicht.
Wer allerdings nicht in ein Land mit Epidemie-Gefahr reist, sondern lediglich in die Nähe davon, kann von dem Sonderstornierungsrecht aufgrund höherer Gewalt oft keinen Gebrauch machen. So kam es beispielsweise im Jahr 2010 in Haiti zu einer Cholera-Epidemie, weshalb eine Reisewarnung für das Land ausgesprochen wurde. Für die angrenzende Dominikanische Republik hingegen wurde ausdrücklich keine solche Warnung, sondern nur ein verschärfter Sicherheitshinweis ausgesprochen. Deshalb durften Urlauber ihre Reise nach Haiti kostenlos stornieren, einen Trip in die Dominikanische Republik hingegen nur mit Stornogebühren.
Stornierung von Flugreisen sehr schwierig
Schwieriger als die kostenfreie Stornierung einer Pauschalreise in eine Krisenregion ist es, als Individualreisender von einem Flug in betroffene Regionen zurückzutreten und die Ticketkosten zurückzufordern. Denn dann ist es in vielen Fällen unmöglich, ohne Stornogebühren davonzukommen – selbst wenn es eine offizielle Reisewarnung für das Zielland gibt. Begründet wird dies damit, dass die Fluggesellschaften nichts mit dem potenziell für die eigene Gesundheit gefährlichen Aufenthalt in dem Zielland zu tun haben, sondern lediglich eine Transferleistung anbieten. Mit dieser Begründung verweigern die Airlines oftmals die Rückzahlung von bereits bezahlten Flügen oder fordern auch bei Nichtantritt der Reise den vollen Flugpreis von ihrem Passagier.
Die kostenfreie Stornierung einer Urlaubsreise aufgrund der Gefahr durch einen Krankheitsausbruch in der Urlaubsregion ist an bestimmte Kriterien geknüpft. So sind Reisende, die sich auf höhere Gewalt als Grund für die Kündigung einer Reise berufen, vor allem dann auf der sicheren Seite, wenn es eine offizielle Reisewarnung für die betroffene Region gibt.