Es gibt viele Gründe, warum eine Reise letztendlich doch nicht so, wie geplant angetreten werden kann. Ein Reiserücktritt verursacht jedoch immer Kosten in teils erheblichem Umfang. Viele Rücktrittsgründe können durch eine Reisrücktrittsversicherung abgesichert werden. Doch steuerlich kann eine solche Versicherung nicht geltend gemacht werden.
Versicherungen steuerlich geltend machen
- nur bedingt möglich
- nicht alle Versicherungen können abgesetzt werden
Absetztbar sind
- Rentenversicherungen
- Krankenversicherungen
- Lebensversicherungen
- Unfallversicherungen
- Haftpflichtversicherungen
- Berufsunfähigkeitsversicherungen
Reiserücktrittsversicherung als separate Versicherung
- nicht absetztbar
Reiserücktrittsversicherung als Bestandteil eines Reiseschutzversicherungspaketes
- nur die Teilversicherungen des Paketes absetzbar, die auch als Einzelversicherung absetzbar wären
- Bestandteil Reiserücktritt nicht absetzbar
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Auch Versicherungen, die nicht steuerlich geltend gemacht werden können, sind als wichtige Absicherung sinnvoll und ratsam. Dazu gehört auch eine Reiserücktrittsversicherung. Die Angebote können jedoch unterschiedlich ausfallen. Nutzen Sie deshalb das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“, um auf den seiteninternen Tarifrechner zu gelangen und einen Versicherungsvergleich der besten Reiserücktrittsversicherungen durchzuführen. Nach dem Vergleich ist ein Onlinevertragsabschluss möglich.
Versicherungen können in einem gewissen Umfang steuerlich geltend gemacht werden. Dazu setzt man sie in der jährlichen Steuererklärung als Sonderausgaben an, der Sonderausgabenabzug reduziert das zu versteuernde Einkommen. Das verringerte Einkommen sorgt für eine geringere Steuerzahlung. Wer Sonderausgaben bis zur abzugsfähigen Höchstgrenze steuerlich geltend macht, hat gute Chancen, einen Teil der zu viel gezahlten Steuer von der zuständigen Finanzbehörde erstattet zu bekommen. Allerdings gilt es, bei den Versicherungen zu unterscheiden, denn nicht jede Absicherung darf steuerlich geltend gemacht werden. Allen voran wird die Reiserücktrittsversicherung vom Finanzamt eingehend begutachtet, damit nicht mit jeder beliebigen Reiserücktrittsversicherung Steuern zu sparen sind. Ein Blick auf die Details hilft bei der Prüfung, unter welchen Umständen die Reiserücktrittsversicherung steuerlich absetzbar ist.
Vorsorgeaufwendungen und die Steuer
Die jährliche Steuererklärung mag auf den ersten Blick lästig erscheinen, doch wer das ganze Jahr zu viel an Abgaben an das Finanzamt gezahlt hat, freut sich schon zu Anfang des Folgejahres auf die Einkommenssteuererklärung: Sie ist die Basis dafür, das überzahlte Einkommenssteuer erstattet wird. Vereinfacht gesagt, kommen bei der Ermittlung der tatsächlichen Steuerschuld für das Vorjahr drei Größen zum Abzug: die Werbekosten, die Sonderausgaben und die außergewöhnlichen Belastungen. Während Werbungskosten im Wesentlichen Ausgaben zur Erhaltung der Arbeitskraft oder im Zusammenhang mit der regelmäßigen Tätigkeit stehende Kosten sind, fallen unter die außergewöhnlichen Belastungen beispielsweise hohe Krankheitskosten oder Unterhaltszahlungen an bedürftige Familienmitglieder. Sonderausgaben dagegen decken Aufwendungen ab, die für Versicherungen anfallen. Alle drei Größen reduzieren das zu versteuernde Einkommen und senken die zu zahlende Steuer.
Manche Versicherungen sind absetzbar
Zwar kann nicht jede Versicherung steuerlich geltend gemacht werden, doch die Beiträge für Renten-, Kranken- und Lebensversicherungen können in gewissen Höchstgrenzen zum Ansatz gebracht werden. Hinzu kommen weitere Absicherungen wie zum Beispiel eine Unfallversicherung, eine Haftpflicht- oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Ob die Reiserücktrittsversicherung vom Finanzamt anerkannt wird, hängt von den Details ab. Ein Blick auf die Versicherungsbedingungen zeigt, welche Leistungen die Versicherung abdeckt. Daraus lässt sich schließen, ob die Reiserücktrittsversicherung steuerlich absetzbar ist und die Steuerschuld mindert.
Die Details der Reiseversicherung
In der Regel deckt die Reiseversicherung die Kosten des Reiserücktritts ab, wenn ein geplanter Urlaub kurzfristig storniert werden muss. In diesem Fall wird der Veranstalter Kosten geltend machen, die über die Versicherung erstattet werden können. Die Reiserücktrittsversicherung kann durch eine Reiseabbruchsversicherung ergänzt werden. Hinzu kommen kann eine Reisegepäckversicherung, eine Reiseunfallversicherung, eine Reisehaftpflichtversicherung oder eine Reisekrankenversicherung. Sie gehört zu den häufigsten zusätzlichen Absicherungen und ist im Ausland als Ergänzung der gesetzlichen Krankenversicherung sinnvoll.
Mit der Reiserücktrittsversicherung Steuern sparen
Auf Reisen sind im Prinzip die gleichen Versicherungen absetzbar wie für den Aufenthalt zu Hause: die Unfallversicherung, die Haftpflichtversicherung und die Krankenversicherung. Wer sich entscheidet, diese zusätzlichen Absicherungen für einen Aufenthalt im Ausland abzuschließen, kann die Beiträge in der Steuererklärung ansetzen und damit das zu versteuernde Einkommen senken. Mit der eigentlichen Reiserücktrittsversicherung Steuern sparen, ist in der Regel nicht möglich, sie ist nicht anerkannt. Wer ein Komplettpaket abgeschlossen hat, kann mit der Reiserücktrittsversicherung Steuern sparen, wenn die relevanten Beiträge abgesetzt werden. Der Versicherer kann den Teil der Prämie berechnen, der bei der Reiserücktrittsversicherung vom Finanzamt anerkannt wird.