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Kreditkarte mit Reiserücktrittsversicherung

Eine Reiserücktrittsversicherung ist für alle Reisen sinnvoll. Kann die gebuchte Reise aus unvorhersehbaren und unverschuldeten Gründen nicht angetreten werden, übernimmt die Versicherung Storno- oder Umbuchungskosten. Einige Kreditkarten beinhalten automatisch eine Reiserücktrittsversicherung, sodass die Besitzer einer solchen Karte keine zusätzliche Versicherung abschließen müssen.

Reiserücktrittsversicherung

  • als separate Versicherung abschließbar
  • im Servicepaket einiger Kreditkarten enthalten

Kreditkarte mit Reiserücktrittsversicherung

  • meist Gold- oder Platinium-Karten

in Kreditkarte integrierte Reiserücktrittsversicherung – Bedingungen

  • Versicherungsleistungen entsprechen den Leistungen einer separaten Reiserücktrittsversicherung
  • Versicherungdauer entspricht Kartengültigkeit

Versicherungsschutz

  • bei manchen Kreditkarten nur, wenn die Reise mit der Karte bezahlt wurde

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Eine Reiserücktrittsversicherung ist für jede Reise sinnvoll. Doch die Angebote können unterschiedlich ausfallen. Mit Hilfe eines Versicherungsvergleichs finden Sie schnell und einfach die besten Reiserücktrittsversicherungen. Nutzen Sie den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“, um auf unseren seiteninternen Tarifrechner zu gelangen. Im Anschluss an die Berechnung kann die gewünschte Reiserücktrittsversicherung online abgeschlossen werden.

 


 

Längst nicht mehr ist die Kreditkarte als reines Zahlungsmittel einsetzbar. Die ausgebenden Gesellschaften statten die Karten mit umfangreichen Versicherungspaketen und zusätzlichen Serviceleistungen aus. Da die Kreditkarte ein weltweit akzeptiertes Zahlungsmittel ist, sind besonders private Urlauber und Geschäftsreisende die Hauptzielgruppe der Kreditkartengesellschaften. Aufgrund der immer zahlreicheren Akzeptanzstellen und dem Anstieg der Onlinezahlungen werden Kreditkarten mit Reiserücktrittsversicherung vermehrt angeboten. Um eine günstige Kreditkarte mit Reiserücktrittsversicherung zu beantragen, sollte im Vorfeld ein ausführlicher Vergleich durchgeführt werden. 

Bedingungen der Kreditkartengesellschaft

Vor der Beantragung einer Kreditkarte sollten stets die Vertragsbedingungen der Kreditkartengesellschaften ausführlich in Augenschein genommen werden. Denn nicht immer ist der Reiserücktritt mit der Versicherung über die Kreditkarte ausreichend abgedeckt. Um die Versicherungsleistung der Reiserücktrittskostenversicherung der Kreditkartengesellschaft in Anspruch nehmen zu können, müssen häufig bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine der häufigsten Klauseln besteht bei der Zahlung der zu versichernden Reise. Versichert ist der Karteninhaber bei einem Reiserücktritt nur wenn die Kreditkarte zur teilweisen oder vollständigen Zahlung der Reise eingesetzt wurde. Nur wenige Kreditkarten mit Reiserücktrittsversicherung sind von der ausgebenden Gesellschaft so gestaltet, dass die Versicherungsleistung auch dann erfolgt, wenn die Reise oder der Flug nicht mit der Karte gezahlt wurde. Wenn die Reiserücktritt Versicherung der Kreditkarte in Anspruch genommen werden soll, ist der Karteninhaber in der Nachweispflicht bezüglich der erfolgten Zahlung. Um den erstattungsfähigen Schaden nachweisen zu können und die Kreditkartengesellschaft oder deren Kooperationspartner in Anspruch nehmen zu können, muss die Zahlung aus der Abrechnung oder der Buchungsbestätigung hervorgehen. 

Kosten der Reiserücktrittsversicherung

Eine Kreditkarte mit Reiserücktrittsversicherung ist in der Regel mit einer jährlichen Gebühr verbunden. Die ausgebende Gesellschaft fordert für die Hauptkarte eine Jahresgebühr. Die Höhe der Gebühr ist von der Gesellschaft und von der angeforderten Kreditkarte und deren Leistungsumfang abhängig. Eine oder mehrere Zusatzkarten werden ohne jährliche Gebühr ausgegeben. Einschließlich eines Versicherungspaketes und einer Police für den Reiserücktritt ist eine Kreditkarte ohne jährliche Gebühr kaum verfügbar. Einige Gesellschaften erlassen aber im ersten Jahr nach die Kreditkartengebühr, so dass auch die mit der Kreditkarte verbundene Reiserücktrittsversicherung für 365 Tage kostenfrei enthalten ist. Nach dem Ablauf des ersten Jahres wird dann eine Kreditkartengebühr erhoben, die alle Beiträge zu den mit der Kreditkarte verbundenen Versicherungen enthält. Es gibt auch Kreditkartengesellschaften, die eine gebührengünstige oder gebührenfreie Kreditkarte ausgeben und dann mit einem Versicherer kooperieren. In diesem Fall kann die Reiserücktrittskostenversicherung zu einem günstigeren Beitrag über die Kreditkartengesellschaft abgeschlossen werden.

Laufzeit und Geltungsbereich der Reiserücktrittsversicherung

Die Laufzeit der Reiserücktrittsversicherung in Verbindung mit einer Kreditkarte beträgt 365 Tage. In der Zahlung der jährlichen Kreditkartengebühr ist auch der Beitrag zur Reiserücktrittskostenversicherung für ein Jahr enthalten. Alle Kreditkarten mit Reiserücktrittsversicherungen sind mit Jahrespolicen ausgestattet. Nur wenn eine Reise nicht mit der Kreditkarte bezahlt wird oder die Kreditkarte ohne Versicherungsschutz beantragt wird, muss ein zusätzlicher Abschluss einer einzelnen Police erfolgen. Karteninhaber sollten zudem beachten, bis zu welcher Höchstgrenze eine Reise versichert ist. Die Reiserücktrittsversicherung in Verbindung mit der Kreditkarte weist hier oftmals eine Höchstgrenze von 5.000 € für die einzelne Reise auf. Soll eine höherwertige Reise versichert werden, muss eine Zusatzpolice unabhängig von der erfolgten Kreditkartenzahlung beantragt werden. Unter Umständen ist der Versicherungsschutz auf Anfrage bei der Gesellschaft erweiterbar. Der Geltungsbereich der mit der Kreditkarte verbundenen Versicherung erstreckt sich weltweit und analog zum Einsatzbereich der ausgegebenen Karte.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?

Wird eine Urlaubsreise über einen Reiseveranstalter gebucht und aus unvorhergesehenen Gründen nicht angetreten, fallen Stornogebühren des Reiseveranstalters und bei Flugreisen der Fluggesellschaft an. Eine Reisrücktrittsversicherung, auch Reiserücktrittskostenversicherung genannt, ist eine spezielle Versicherung, welche vor solchen Stornokosten schützt, falls eine Reise aus verschiedenen, im Versicherungsumfang festgelegten Gründen nicht angetreten werden kann.

Was gibt es für Unterschiede bei Reiserücktrittsversicherungen?

Es gibt zahlreiche Varianten von Reiserücktrittsversicherungen auf dem Markt. So gibt es einmalige Versicherungen, welche nur für eine spezielle Reise gültig sind. Für alle, die mehrfach im Jahr in Urlaub fahren, lohnt sich der Abschluss einer Jahresversicherung. Diese gilt für alle Reisen innerhalb des Abschlussjahres. Bei beiden Varianten gibt es die Möglichkeit, die Versicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung abzuschließen. Zusätzlich zu einer Reiseversicherung für den Rücktritt kann bei einigen Angeboten auch eine Reiseabbruchversicherung mit in den Leistungsumfang eingeschlossen werden. Für Schiffsreisen ist eine spezielle Rücktrittsversicherung für Schiffsreisen empfehlenswert. Zwar sind die Versicherungsprämien meist höher als bei den herkömmlichen Versicherungen, jedoch sind bei Schiffsreisen die Stornokosten in der Regel weitaus höher als bei anderen Reisen, sodass ein spezieller Versicherungsumfang im Falle eines Rücktritts von der Reise sinnvoll ist.

Was wird versichert?

Der Versicherungsumfang kann bei den verschiedenen Anbietern unterschiedlich sein. In der Regel beinhaltet eine Rücktrittsversicherung den Reiserücktritt aufgrund von Tod, Unfall, unerwarteter Erkrankung, Verlust des Arbeitsplatzes, sowie Naturgewalten. In manchen Tarifen gilt auch eine Schwangerschaft oder die Unverträglichkeit gegen notwendige Impfungen als Rücktrittsgrund. Es ist jedoch ratsam, vor Abschluss einer Versicherung den Leistungsumfang zu vergleichen und zu überprüfen, ob dieser passend für die eigenen Bedürfnisse ist.

Reiserücktritts-Versicherungen im Vergleich