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Pilotenstreik – wie Sie reagieren sollten und was Ihnen zusteht

Immer wieder kommt es auch in der Hauptreisezeit zu Pilotenstreiks. Das ist aus Sicht der Streikenden verständlich, weil sie vor dem Hintergrund tausender Fluggäste, die dringend in die Ferien fliegen möchten, den größten Druck auf ihre Arbeitgeber aufbauen können. Für die Reisenden jedoch bedeutet ein solcher teilweise sogar mehrtägiger Ausstand des Flugpersonals oft eine echte Nervenprobe und große Belastungen. Da derartige Vorfälle immer häufiger auftreten, sollten Urlauber wissen, wie in einem solchen Fall am besten zu reagieren ist und welche Ansprüche sie haben, um sich für einen verspäteten Urlaubsbeginn kompensieren zu lassen.

Richtig reagieren bei einem Pilotenstreik

In der Regel werden derartige Streiks von den Gewerkschaften angekündigt, weshalb man vor allem in den Tagen vor dem Abflug etwas genauer auf die Nachrichten achten sollte. Da oftmals einzelne Flüge bestreikt werden, kann es selbst bei angekündigten Ausständen sein, dass der eigene Flug stattfindet, sich jedoch zeitlich verschiebt. Die wichtigsten Sofortmaßnahmen sind deshalb:

1. Recherche, ob der eigene Flug betroffen ist: Bei dieser Recherche helfen oftmals die Webseiten der Fluggesellschaften weiter. Sie informieren neben gestrichenen Flügen auch darüber, ob Sonderflüge stattfinden oder Flüge sich aufgrund des Streiks verschieben.

2. Umbuchen: Ist der eigene Flug durch einen Streik storniert worden, kann in der Regel direkt über die Webseite der Gesellschaft kostenlos umgebucht werden. Das ist vor allem für Reisende wichtig, die keine Pauschalreise gebucht haben, sondern selbstorganisiert in den Urlaub fliegen. Pauschalreisende sollten sich hingegen an ihren Reiseveranstalter wenden.

3. Zeit mitbringen: Ein Streik bedeutet immer einen Ausnahmezustand. Deshalb sollten für Einchecken, Gepäckabgabe und Sicherheitskontrolle auf dem Flughafen bewusst ein großer Zeitpuffer eingeplant werden, auch wenn der eigene Flug vom Streik nicht betroffen ist.

4. Ersatz oder Rückgabe fordern: Bei einem Streik sind die Fluggesellschaften verpflichtet, so schnell wie möglich für eine Ersatzbeförderung der Passagiere zu sorgen. Bei interkontinentalen Flügen kann das auch in Form von Bahntickets geschehen. Ab fünf Stunden Verspätung hat der Passagier darüber hinaus das Recht, das Ticket zurückzugeben und die vollen Kosten zurück zu verlangen.

5. Airline vor Ort aufsuchen: Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, gestrandete Passagiere während eines Streiks zu versorgen und zu betreuen. Deshalb sollten sich Betroffene schnellstmöglich am Schalter melden. Neben Verpflegung und Getränken muss die Airline auch die Kosten für die Unterbringung in einem angemessenen Hotel übernehmen, wenn sich der Flug durch den Streik auf einen anderen Tag verschiebt. Allerdings sollten Passagiere nicht vorschnell selbst ein Hotel buchen, denn meist hat die Airline in solchen Fällen bereits Kontingente in nahe liegenden Hotels festgemacht.

Kostenminderung für gestrandete Urlauber

In punkto Entschädigung haben Pauschalreisende einen großen Vorteil. Denn sie können den Reisepreis mindern, wenn sie aufgrund des Pilotenstreiks zu spät am Urlaubsort eintreffen und ihnen deshalb wertvolle Ferienzeit im Urlaubsland verloren geht. Bei Kurzreisen ist es sogar möglich, aufgrund der Verzögerungen kostenlos von der Reise zurückzutreten und vom Veranstalter den Reisepreis zurück zu verlangen. Wer hingegen individuell gebucht und beispielsweise seine Unterkunft in einem Hotel im Reiseland selbst reserviert hat, kann diese Möglichkeit nicht wahrnehmen. Die Airlines müssen verhinderten Flugreisenden nämlich keine Entschädigung zahlen, da es sich bei einem Streik um sogenannte außergewöhnliche Umstände handelt. In einem solchen Fall haften die Fluggesellschaften demnach nicht.

Insgesamt ist ein Pilotenstreik also auch für die Passagiere eine große Belastung: Sie haben erheblichen organisatorischen Aufwand und häufig sind sie zum stundenlangen tatenlosen Warten auf dem Flughafen verdammt. Kostenmäßig können sie aufgrund des Streiks maximal eine Reisepreisminderung erreichen – doch diese kann kaum ersetzen, dass sie ihre wertvolle Urlaubszeit auf dem Flughafen verbringen müssen, statt am Strand zu liegen.

Beginnt oder endet eine Urlaubsreise mit einem Pilotenstreik und den damit verbundenen Verzögerungen am Flughafen, ist nicht nur die urlaubsbedingte Entspannung dahin, sondern oft echter Frust angesagt. Passagiere sollten deshalb genau wissen, was ihnen in diesem Zusammenhang zusteht und wie sie bei einem Streik am besten reagieren.

 

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?

Wird eine Urlaubsreise über einen Reiseveranstalter gebucht und aus unvorhergesehenen Gründen nicht angetreten, fallen Stornogebühren des Reiseveranstalters und bei Flugreisen der Fluggesellschaft an. Eine Reisrücktrittsversicherung, auch Reiserücktrittskostenversicherung genannt, ist eine spezielle Versicherung, welche vor solchen Stornokosten schützt, falls eine Reise aus verschiedenen, im Versicherungsumfang festgelegten Gründen nicht angetreten werden kann.

Was gibt es für Unterschiede bei Reiserücktrittsversicherungen?

Es gibt zahlreiche Varianten von Reiserücktrittsversicherungen auf dem Markt. So gibt es einmalige Versicherungen, welche nur für eine spezielle Reise gültig sind. Für alle, die mehrfach im Jahr in Urlaub fahren, lohnt sich der Abschluss einer Jahresversicherung. Diese gilt für alle Reisen innerhalb des Abschlussjahres. Bei beiden Varianten gibt es die Möglichkeit, die Versicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung abzuschließen. Zusätzlich zu einer Reiseversicherung für den Rücktritt kann bei einigen Angeboten auch eine Reiseabbruchversicherung mit in den Leistungsumfang eingeschlossen werden. Für Schiffsreisen ist eine spezielle Rücktrittsversicherung für Schiffsreisen empfehlenswert. Zwar sind die Versicherungsprämien meist höher als bei den herkömmlichen Versicherungen, jedoch sind bei Schiffsreisen die Stornokosten in der Regel weitaus höher als bei anderen Reisen, sodass ein spezieller Versicherungsumfang im Falle eines Rücktritts von der Reise sinnvoll ist.

Was wird versichert?

Der Versicherungsumfang kann bei den verschiedenen Anbietern unterschiedlich sein. In der Regel beinhaltet eine Rücktrittsversicherung den Reiserücktritt aufgrund von Tod, Unfall, unerwarteter Erkrankung, Verlust des Arbeitsplatzes, sowie Naturgewalten. In manchen Tarifen gilt auch eine Schwangerschaft oder die Unverträglichkeit gegen notwendige Impfungen als Rücktrittsgrund. Es ist jedoch ratsam, vor Abschluss einer Versicherung den Leistungsumfang zu vergleichen und zu überprüfen, ob dieser passend für die eigenen Bedürfnisse ist.

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