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Reiserücktritt wegen Krankheiten

Eine Reiserücktrittsversicherung schützt in vielen Fällen vor der Zahlung hoher Stornogebühren, wenn eine schon gebuchte Reise doch nicht stattfinden kann. Einer der häufigsten Gründe für eine Reisestornierung ist eine Erkrankung des Reisenden. Jedoch übernimmt die Reiserücktrittsversicherung nicht immer die Stornokosten.

Rücktrittsgrund Krankheit versichert bei

  • schwerer und unerwarteter Erkrankung
  • Verletzung durch Unfall

Chronische Erkrankungen

  • in der Regel nicht versichert

Ausnahme

  • unvorhersehbare Verschlechterung der Erkrankung

im Versicherungsfall

  • Leistungsanspruch nur nach Vorlage eines ärztlichen Attestes oder Gutachtens

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Reiserücktrittsversicherungen unterscheiden sich im Leistungsumfang und in der Höhe der Versicherungsprämie. Daher lohnt sich ein Versicherungsvergleich. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ leitet Sie automatisch auf den seiteninternen Vergleichsrechner. Dieser ermittelt die besten und preisgünstigsten Reiserücktrittsversicherungen für Sie. Auf Wunsch ist nach dem Vergleich ein Onlineversicherungsabschluss möglich.

 

 


 

Bei jeder geplanten Reise kann es passieren, dass der Urlaub doch nicht so, wie erhofft angetreten werden kann. Viele unvorhersehbare Ereignisse können von der Buchung bis zum Beginn der Reise dafür sorgen, dass der Urlaub letztendlich storniert werden muss. Einer der häufigsten Gründe für eine Reisestornierung sind Erkrankungen. Neben den gesundheitlichen Problemen und der Enttäuschung über die entgangene Urlaubsreise kommen auch noch Stornogebühren des Reiseveranstalters und der Fluggesellschaft auf den Betroffenen zu. Eine Reiserücktrittsversicherung kann oftmals vor der Zahlung hoher Stornogebühren schützen. Doch die Kosten für einen Reiserücktritt im Krankheitsfall werden nicht immer und in jedem Fall von der Versicherung übernommen. Daher ist es wichtig, den angebotenen Leistungsumfang und die Versicherungsbedingungen zur Reiserücktrittsversicherung zu beachten und im Ernstfall genau zu wissen, was zu tun ist, damit die Versicherung die Kosten übernimmt.

Warum sollte vor jeder Reise eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden?

Es gibt unzählige Gründe, warum eine bereits gebuchte Reise doch nicht angetreten werden kann. Eine Reiserücktrittsversicherung schützt in vielen Fällen vor den, durch den Rücktritt entstandenen zusätzlichen Kosten. Bei einer Reisebuchung handelt es sich rechtlich gesehen um einen gültigen Vertragsabschluss zwischen dem Reisebucher und dem Reiseveranstalter. Bei Flugreisen wurde der Vertrag darüber hinaus mit der Fluggesellschaft abgeschlossen. Daher erheben Reiseveranstalter und Fluggesellschaften bei einer Stornierung der Reise Stornogebühren und das in zum Teil nicht unerheblichem Umfang. In den meisten Fällen übernimmt eine Reiserücktrittsversicherung die so entstandenen Kosten. 

Wann übernimmt die Reiserücktrittversicherung die Rücktrittskosten?

Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt in vielen, jedoch nicht in allen Fällen die Kosten beim Reiserücktritt. Generell werden von der Versicherung die Kosten nur dann getragen, wenn der Reiserücktritt aus einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Grund notwendig wird. Wer sich also spontan dazu entschließt, eine bereits gebuchte Reise doch nicht anzutreten und diese ohne notwendigen Grund storniert, muss die Kosten für die Stornierung selber tragen. In den meisten Fällen gibt es jedoch einen triftigen Grund für den Reiserücktritt. Ein klassischer Fall ist ein Reiserücktritt wegen Krankheiten. Doch auch Unfälle, ein Todesfall, der plötzliche und unerwartete Verlust des Arbeitsplatzes oder Schäden am Eigentum durch Elementarereignisse oder Feuer sind typische Gründe, warum eine Reise storniert werden muss und in denen eine Reiserücktrittversicherung für den Schaden haftet. Der Umfang der Versicherungsleistungen kann bei den einzelnen Anbietern und den verschiedenen Tarifen unterschiedlich sein. Daher lohnt sich vor Abschluss eine Reiserücktrittsversicherung immer ein Versicherungsvergleich. Ein Online-Vergleich funktioniert einfach und schnell und gibt einen umfassenden Überblick über die besten und günstigsten Angebote auf dem Markt. Der Vergleichsrechner greift dazu immer auf aktuellsten Daten zurück. Um jetzt gleich einen Online-Vergleich zur Reiserücktrittsversicherung zu starten, klicken Sie bitte hier. 

Der häufigste Rücktrittsgrund: eine Erkrankung des Versicherten oder eines der Familienmitglieder

Der häufigste Grund für einen Reiserücktritt sind Erkrankungen. Doch nicht immer, wenn eine Krankheit einen Reiserücktritt erforderlich macht, übernimmt die Reiserücktrittversicherung die, durch die Stornierung entstandenen Kosten. Allgemein formuliert übernimmt die Rücktrittsversicherung die Stornokosten, sofern die Reise aufgrund einer unerwarteten, schweren Erkrankung nicht angetreten werden kann. 

Ein Reiserücktritt bei chronischer Erkrankung ist nicht mit versichert!

Ist für den Reiserücktritt eine chronische Krankheit verantwortlich, kommt die Reiserücktrittsversicherung nicht für die Stornogebühren auf. Auch wenn zum Zeitpunkt der Reisebuchung der Zustand des chronisch Erkrankten stabil war und eine Verschlechterung seines Zustands zum Reisezeitpunkt nicht zu erwarten war, ist ein Rücktritt kein Versicherungsfall. Depressionen sind beispielsweise eine Erkrankung, bei der es darauf ankommt, ob es sich um ein neues und einmaliges Auftreten der Erkrankung zum Zeitpunkt handelt oder ob die Depressionen immer wieder, also chronisch auftreten. Im letzteren Fall würde die Versicherung bei einem Reiserücktritt durch Depressionen die Kosten nicht übernehmen.

Was gilt als plötzliche und schwere Erkrankung?

Die Definition der plötzlichen und schweren Erkrankung als Versicherungsfall für die Reiserücktrittsversicherung bezieht sich nicht auf spezielle Erkrankungen. Prinzipiell kann jede Krankheit einen Reiserücktritt erforderlich machen und, sofern es sich nicht um eine chronische Erkrankung handelt, können die Stornokosten auch von der Reiserücktrittsversicherung übernommen werden. Damit die Reiserücktrittversicherung für den Schaden haftet, muss es sich nicht zwangsläufig um eine äußerst ernsthafte Erkrankung handeln. Auch die Kosten durch einen Reiserücktritt bei Durchfall oder einem Reiserücktritt bei Grippe werden von der Reiserücktrittsversicherung getragen, sofern der Erkrankte aus ärztlicher Sicht nicht in der Lage ist, die Reise zum gebuchten Zeitpunkt anzutreten.

Zahlt die Reiserücktrittsversicherung wenn das Kind krank ist?

Wird eine Reise für die ganze Familie gebucht, sollte die Reiserücktrittsversicherung als sogenannte Familienversicherung abgeschlossen werden. Mitreisende Kinder sind so automatisch mit versichert. Im Krankheitsfall übernimmt die Reiserücktrittsversicherung bei Krankheit der Kinder oder eines Kindes die Stornokosten. Doch auch wenn das Kind nicht mit auf Reisen geht, ist es möglich, dass die Versicherung die Stornogebühren für die Reise übernimmt, sofern das Kind erkrankt und die Eltern beispielsweise wegen der Pflege des Kindes zu Hause bleiben müssen. Dabei kommt es jedoch immer auf den Einzelfall und auf die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen an.

Es gibt häufig Zweifel, ob die Reise tatsächlich storniert werden soll

Nicht selten sind die Betroffenen im Krankheitsfall kurz vor Reisebeginn häufig im Zweifel, ob der geplante Urlaub trotz Erkrankung angetreten werden soll oder ob es besser ist, die Reise zu stornieren. Daher beinhalten einige Reiserücktrittsversicherungen einen kostenlosen medizinischen Beratungsservice. Die Reisemediziner des Beratungsservice können unter Umständen, schon bevor eine Entscheidung getroffen werden muss, nützlichen Rat und somit eine Entscheidungshilfe erteilen. Auch können sie bereits vor der Entscheidung eine zuverlässige Prognose darüber abgeben, ob die anfallenden Stornogebühren von der Versicherung im konkret vorliegenden Fall übernommen würden. Die endgültige Entscheidung über eine eventuelle Stornierung sollte jedoch immer in Absprache mit dem behandelnden Arzt getroffen werden.

Wie kann bei einem Reiserücktritt bei Krankheit der Leistungsanspruch bei der Versicherung geltend gemacht werden?

Grundsätzlich muss bei jedem Versicherungsfall ein Nachweis erbracht werden, dass die Stornierung der Reise unbedingt erforderlich war. Muss eine Reise beispielsweise aufgrund einer Erkrankung storniert werden, muss bei der Versicherung ein entsprechendes ärztliches Attest eingereicht werden. Die Versicherung prüft nach Eingang der notwendigen Unterlagen, ob im konkreten Fall der Anspruch auf Kostenübernahme durch die Versicherung besteht.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?

Wird eine Urlaubsreise über einen Reiseveranstalter gebucht und aus unvorhergesehenen Gründen nicht angetreten, fallen Stornogebühren des Reiseveranstalters und bei Flugreisen der Fluggesellschaft an. Eine Reisrücktrittsversicherung, auch Reiserücktrittskostenversicherung genannt, ist eine spezielle Versicherung, welche vor solchen Stornokosten schützt, falls eine Reise aus verschiedenen, im Versicherungsumfang festgelegten Gründen nicht angetreten werden kann.

Was gibt es für Unterschiede bei Reiserücktrittsversicherungen?

Es gibt zahlreiche Varianten von Reiserücktrittsversicherungen auf dem Markt. So gibt es einmalige Versicherungen, welche nur für eine spezielle Reise gültig sind. Für alle, die mehrfach im Jahr in Urlaub fahren, lohnt sich der Abschluss einer Jahresversicherung. Diese gilt für alle Reisen innerhalb des Abschlussjahres. Bei beiden Varianten gibt es die Möglichkeit, die Versicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung abzuschließen. Zusätzlich zu einer Reiseversicherung für den Rücktritt kann bei einigen Angeboten auch eine Reiseabbruchversicherung mit in den Leistungsumfang eingeschlossen werden. Für Schiffsreisen ist eine spezielle Rücktrittsversicherung für Schiffsreisen empfehlenswert. Zwar sind die Versicherungsprämien meist höher als bei den herkömmlichen Versicherungen, jedoch sind bei Schiffsreisen die Stornokosten in der Regel weitaus höher als bei anderen Reisen, sodass ein spezieller Versicherungsumfang im Falle eines Rücktritts von der Reise sinnvoll ist.

Was wird versichert?

Der Versicherungsumfang kann bei den verschiedenen Anbietern unterschiedlich sein. In der Regel beinhaltet eine Rücktrittsversicherung den Reiserücktritt aufgrund von Tod, Unfall, unerwarteter Erkrankung, Verlust des Arbeitsplatzes, sowie Naturgewalten. In manchen Tarifen gilt auch eine Schwangerschaft oder die Unverträglichkeit gegen notwendige Impfungen als Rücktrittsgrund. Es ist jedoch ratsam, vor Abschluss einer Versicherung den Leistungsumfang zu vergleichen und zu überprüfen, ob dieser passend für die eigenen Bedürfnisse ist.

Reiserücktritts-Versicherungen im Vergleich