Es gibt zahlreiche Gründe, die dazu führen können, dass eine bereits gebuchte Reise storniert werden muss. Zum Schutz vor hohen Storno- oder Umbuchungskosten ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll. Sie übernimmt beim Reiserücktritt in vielen Fällen die anfallenden Kosten. Kann aufgrund einer Schwangerschaft die Reise nicht angetreten werden, sollten einige Bedingungen beachtet werden.
Schwangerschaft
- gilt nicht in allen Tarifen als Rücktrittsgrund
- Zeitpunkt der Reisebuchung ist entscheidend
Schwangerschaft bei Reisebuchung noch nicht bekannt
- Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Kosten
- Vorlage eines ärztlichen Attestes notwendig
- wichtig: Stornierung zeitnah nach Kenntnis über Schwangerschaft
bereits schwanger bei Reisebuchung
- Kostenübernahme nur bei unvorhersehbaren Komplikationen
- ärztliches Attest notwendig
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Reiserücktrittsversicherungen bieten unterschiedliche Leistungen zu unterschiedlichen Preisen an. Ein Versicherungsvergleich ist deshalb sinnvoll. Über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ erreichen Sie unseren seiteninternen Tarifrechner. Er berechnet die besten und günstigsten Reiserücktrittsversicherungen. Nach der Berechnung ist ein Onlineabschluss möglich.
Urlauber suchen sich ihr Reiseziel in der Regel schon Monate vor dem geplanten Abreisetag aus und genießen die Vorfreude auf den Ferienbeginn. Doch je früher eine Reise gebucht wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass vor dem Abreisetag noch Situationen entstehen, die den Urlaubsantritt verhindern. So kann der Urlauber beispielsweise schwer erkranken, ein Todesfall in der Familie kann den Urlaub platzen lassen oder es tritt unverhofft eine Schwangerschaft ein. Die Gründe für den Nichtantritt einer Reise können vielseitig sein. Die Folgen sind hingegen in den meisten Fällen eindeutig – es entstehen den Betroffenen fast immer immense Kosten für die Stornierung einer Reise. Der Veranstalter verliert bei einem Reiserücktritt zwar den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber von seinem Kunden Stornogebühren verlangen, deren Höhe in der Regel vom jeweiligen Reisepreis und dem Zeitpunkt des Reiserücktritts abhängig ist. Lediglich bei Ereignissen auf Grund höherer Gewalt kann der Urlauber von seiner gebuchten Reise zurücktreten, ohne dass ihm Kosten entstehen. Daher sollte man über den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung nachdenken, der sich in den meisten Fällen lohnt.
Ist ein Reiserücktritt bei Schwangerschaft möglich?
Der Reiserücktritt bei Schwangerschaft ist jederzeit möglich, führt aber im Regelfall ohne Reiserücktrittsversicherung zu erheblichen Stornogebühren. Wird man schwanger vor Reiseantritt, stellt dies für den Reiseveranstalter keinen rechtlich belegbaren Grund dar, die Reise zu stornieren. Hat man also nicht vorsorglich eine Reiserücktrittsversicherung bei Schwangerschaft abgeschlossen, muss man die Gebühren an den Veranstalter zahlen. Die meisten Versicherer akzeptieren eine unverhoffte Schwangerschaft vor Reisebeginn als Grund für den Rücktritt. Über die mitversicherten Gründe sollte man sich dennoch vor dem Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung genau informieren, da diese nicht von allen einheitlich gehandhabt werden.
Zahlt die Reiserücktrittsversicherung bei Schwangerschaft?
Wird eine Urlauberin, die eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, unverhofft schwanger vor Reiseantritt, werden ihr die anfallenden Stornogebühren bei Vorlage eines ärztlichen Attests vom Versicherer erstattet. Der Fall liegt jedoch anders, wenn die Betroffene nachweislich schon bei Abschluss der Reisebuchung von ihrer Schwangerschaft wusste und die Reise beispielsweise auf bloßes Anraten des Arztes doch noch kurzfristig absagt. In diesem Fall hat die Versicherung das Recht, die Zahlung der Rücktrittskosten zu verweigern. Eine Schwangerschaft ist nicht grundsätzlich ein Hinderungsgrund für den Antritt einer Reise, denn zahlreiche Frauen planen gerade für das zweite Schwangerschaftsdrittel, das aus ärztlicher Sicht in der Regel eine gesundheitlich eher unbedenkliche Schwangerschaftsphase darstellt, noch mal einen entspannenden Urlaub mit dem Partner. Treten dennoch nachweislich unvorhersehbare Komplikationen vor Antritt der Reise auf, greift die Reiserücktrittsversicherung in der Regel.
Allgemeines zum Reiserücktritt bei Schwangerschaft
Die Reiserücktrittsversicherung greift nicht nur bei einer unvorhergesehenen Schwangerschaft der Versicherten, sondern auch bei Reiserücktritt Schwangerschaft Partner. Muss der Versicherte also auf die gebuchte Reise verzichten, weil seine mitreisende Partnerin unverhofft schwanger geworden ist und beispielsweise das Reiseziel für Schwangere zu hohe Gesundheitsrisiken birgt, ist der Reiserücktritt versicherungstechnisch abgedeckt. Der Reiserücktritt Schwangerschaft Partner oder der Versicherten selbst sollte sowohl dem Veranstalter als auch dem Versicherer zeitnah mit Bekanntwerden der Schwangerschaft mitgeteilt werden. War die Schwangerschaft schon zum Zeitpunkt der Reisebuchung bekannt, greift die Versicherung allerdings nur, wenn noch unvorhersehbare Komplikationen auftreten, die bei einem normalen Schwangerschaftsverlauf nicht zu erwarten gewesen wären. Das Auftreten solcher Komplikationen, die den Antritt der Reise für die Schwangere unzumutbar machen, ist dem Versicherer durch Vorlage eines ärztlichen Attests nachzuweisen.