Reiserücktritts-Versicherungen vergleichen
und bis zu 86,4% sparen

 Deutschlands großer Preisvergleich

 Jetzt Marktführer + Testsieger vergleichen

100% Weiterempfehlung

Anleiter GmbH hat 4,97 von 5 Sternen 13 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Reiserücktritt wegen Trennung

Eine Reise ist nicht billig. Daher ist es sinnvoll, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. In vielen Fällen schützt sie vor den hohen Stornierungskosten, wenn die Reise doch nicht so, wie geplant wahrgenommen werden kann. Jedoch gibt auch Gründe für einen Reiseabbruch, die nicht in den Leistungsumfang einer Reiserücktrittsversicherung fallen. Dazu gehört beispielsweise auch eine Trennung vom Partner.

Versicherte Risiken

  • unerwartete Krankheit
  • unfallbedingte Verletzungen
  • Todesfall in der Familie, Tod naher Angehörigen oder Mitreisender
  • schwere Schäden am Eigentum
  • Arbeitsplatzverlust nach Kündigung durch den Arbeitgeber
  • Arbeitsaufnahme nach Arbeitslosigkeit
  • Schwangerschaft (eingeschränkt)
  • in einigen Tarifen – Impfunverträglichkeit

Nicht versicherte Gefahren

  • Reiserücktritt wegen Naturkatastrophen
  • politische Unruhen
  • Streik
  • Trennung vom Partner

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

 

Die Angebote zur Reiserücktrittsversicherung unterscheiden sich in den Preisen und den Leistungen. Daher ist ein Versicherungsvergleich sinnvoll. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ führt direkt auf den seiteninternen Vergleichsrechner. Er ermittelt die besten Tarife für Sie. Anschließend kann ein Onlineabschluss erfolgen.

 

 


 

Urlaubsreisen werden in der Regel schon Monate vor der eigentlichen Abreise gebucht, so dass sich die Wartezeit bis zum wohlverdienten Urlaub entsprechend lange hinzieht. Umso größer ist dann die Freude, wenn es endlich soweit ist. Doch wer Frühbucherrabatte nutzt, muss damit rechnen, dass in den oftmals recht langen Zeiträumen zwischen Buchung und Abreisetag Situationen entstehen können, die den Antritt der Reise verhindern. Die meisten Reisen stellen jedoch eine beachtliche Investition dar, für die in der Regel lange gespart werden muss. Zu dem Ärger über den geplatzten Urlaub kommt also auch noch der finanzielle Verlust, den die Stornierung der Reise mit sich bringt. Viele Urlauber entscheiden sich daher vor Antritt einer Reise für den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Doch es gibt Situationen, die den Urlauber zwar zu einem Reiserücktritt zwingen aber dennoch versicherungstechnisch nicht mit abgedeckt sind. So sind in der Regel Ereignisse, die dem Begriff der höheren Gewalt zugeordnet werden, nicht mitversichert, es sei denn man hat eine All-Risk-Versicherung abgeschlossen, die so ziemlich alles abdeckt. Ebenfalls greift die Reiserücktrittsversicherung bei Trennung nicht. Reiseveranstalter können hingegen bei höherer Gewalt nicht ohne weiteres Stornogebühren berechnen und müssen unvorhergesehene Ereignisse wie Erdbeben oder sonstige Naturkatastrophen als Reiserücktrittsgrund anerkennen. Bei einem Reiserücktritt wegen einer Trennung vom Partner sieht das wiederum anders aus. In diesem Fall muss der Reiseveranstalter nicht auf die Stornokosten verzichten.

Ist der Reiserücktritt wegen einer Trennung möglich?

Der Reiserücktritt bei Trennung vom Partner ist natürlich jederzeit möglich. Allerdings kommt der Urlauber in diesem Fall nicht um die Zahlung der anfallenden Stornogebühren herum. Der Reiserücktritt bei Trennung kann auch nicht durch eine Reiserücktritt Versicherung Trennung aufgefangen werden, da dieser Fall nicht durch die herkömmlichen Versicherungen abgedeckt ist. Die Stornogebühren machen in der Regel zwischen 15 und 80 Prozent des Reisepreises aus. Bei speziellen Reiseprogrammen oder Städtereisen kann auch oftmals die komplette Summe fällig werden. 

Lassen sich Stornogebühren bei Trennung umgehen?

Selbst wenn der Urlauber vor Antritt der Reise eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, wird die Reiserücktrittsversicherung bei Trennung nichts nützen, da dies kein versicherter Grund ist. Der Betroffene bleibt also in diesem Fall auf den Kosten für die geplatzte Reise sitzen. Allerdings kann er die Reise verkaufen, das heißt, er hat von Gesetzes wegen das Recht, sie vor Reisebeginn auf eine Ersatzperson zu übertragen. Der Reiseveranstalter kann die Ersatzperson nur dann ablehnen, wenn sie aus bestimmten Gründen wie beispielsweise zu hohes Alter oder gesundheitliche Einschränkungen nicht für diese Reise geeignet ist. Für die Änderung der Personendaten kann der Reiseveranstalter lediglich eine geringe Bearbeitungsgebühr verlangen, während die Stornokosten komplett entfallen.

Vorgehensweise bei Reiserücktritt

Eine Reisestornierung ist dem Veranstalter in der Regel unter Angabe der Vorgangsnummer schriftlich mitzuteilen oder kann in dem Reisebüro, das die Buchung vorgenommen hat, gemeldet werden. Einzelheiten zur Vorgehensweise bei einem Reiserücktritt sind aber üblicherweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Reiseveranstalter geregelt. Maßgebend für die Höhe der anfallenden Stornogebühren ist der Rücktrittszeitpunkt. Hat man sich für den Verkauf der Reise entschieden, dient die errechnete Höhe der Stornokosten als Grundlage für die Kalkulation des Kaufpreises. In diesem Fall ist das zuständige Reisebüro die erste Anlaufstelle. In manchen Fällen können dort sogar Kunden vermittelt werden, die ihr Interesse an einer ähnlichen Reise bekundet haben, für die aber möglicherweise kein entsprechendes Angebot mehr verfügbar war. Es besteht damit also durchaus die Möglichkeit, Stornokosten zu verhindern, auch wenn es keine herkömmliche Reiserücktritt Versicherung Trennung gibt und auch die Reiseveranstalter Trennung nicht als Rücktrittsgrund anerkennen.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?

Wird eine Urlaubsreise über einen Reiseveranstalter gebucht und aus unvorhergesehenen Gründen nicht angetreten, fallen Stornogebühren des Reiseveranstalters und bei Flugreisen der Fluggesellschaft an. Eine Reisrücktrittsversicherung, auch Reiserücktrittskostenversicherung genannt, ist eine spezielle Versicherung, welche vor solchen Stornokosten schützt, falls eine Reise aus verschiedenen, im Versicherungsumfang festgelegten Gründen nicht angetreten werden kann.

Was gibt es für Unterschiede bei Reiserücktrittsversicherungen?

Es gibt zahlreiche Varianten von Reiserücktrittsversicherungen auf dem Markt. So gibt es einmalige Versicherungen, welche nur für eine spezielle Reise gültig sind. Für alle, die mehrfach im Jahr in Urlaub fahren, lohnt sich der Abschluss einer Jahresversicherung. Diese gilt für alle Reisen innerhalb des Abschlussjahres. Bei beiden Varianten gibt es die Möglichkeit, die Versicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung abzuschließen. Zusätzlich zu einer Reiseversicherung für den Rücktritt kann bei einigen Angeboten auch eine Reiseabbruchversicherung mit in den Leistungsumfang eingeschlossen werden. Für Schiffsreisen ist eine spezielle Rücktrittsversicherung für Schiffsreisen empfehlenswert. Zwar sind die Versicherungsprämien meist höher als bei den herkömmlichen Versicherungen, jedoch sind bei Schiffsreisen die Stornokosten in der Regel weitaus höher als bei anderen Reisen, sodass ein spezieller Versicherungsumfang im Falle eines Rücktritts von der Reise sinnvoll ist.

Was wird versichert?

Der Versicherungsumfang kann bei den verschiedenen Anbietern unterschiedlich sein. In der Regel beinhaltet eine Rücktrittsversicherung den Reiserücktritt aufgrund von Tod, Unfall, unerwarteter Erkrankung, Verlust des Arbeitsplatzes, sowie Naturgewalten. In manchen Tarifen gilt auch eine Schwangerschaft oder die Unverträglichkeit gegen notwendige Impfungen als Rücktrittsgrund. Es ist jedoch ratsam, vor Abschluss einer Versicherung den Leistungsumfang zu vergleichen und zu überprüfen, ob dieser passend für die eigenen Bedürfnisse ist.

Reiserücktritts-Versicherungen im Vergleich