Eine Reise ist nicht billig. Daher ist es sinnvoll, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. In vielen Fällen schützt sie vor den hohen Stornierungskosten, wenn die Reise doch nicht so, wie geplant wahrgenommen werden kann. Jedoch gibt auch Gründe für einen Reiseabbruch, die nicht in den Leistungsumfang einer Reiserücktrittsversicherung fallen. Dazu gehört beispielsweise auch eine Trennung vom Partner.
Versicherte Risiken
- unerwartete Krankheit
- unfallbedingte Verletzungen
- Todesfall in der Familie, Tod naher Angehörigen oder Mitreisender
- schwere Schäden am Eigentum
- Arbeitsplatzverlust nach Kündigung durch den Arbeitgeber
- Arbeitsaufnahme nach Arbeitslosigkeit
- Schwangerschaft (eingeschränkt)
- in einigen Tarifen – Impfunverträglichkeit
Nicht versicherte Gefahren
- Reiserücktritt wegen Naturkatastrophen
- politische Unruhen
- Streik
- Trennung vom Partner
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Die Angebote zur Reiserücktrittsversicherung unterscheiden sich in den Preisen und den Leistungen. Daher ist ein Versicherungsvergleich sinnvoll. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ führt direkt auf den seiteninternen Vergleichsrechner. Er ermittelt die besten Tarife für Sie. Anschließend kann ein Onlineabschluss erfolgen.
Urlaubsreisen werden in der Regel schon Monate vor der eigentlichen Abreise gebucht, so dass sich die Wartezeit bis zum wohlverdienten Urlaub entsprechend lange hinzieht. Umso größer ist dann die Freude, wenn es endlich soweit ist. Doch wer Frühbucherrabatte nutzt, muss damit rechnen, dass in den oftmals recht langen Zeiträumen zwischen Buchung und Abreisetag Situationen entstehen können, die den Antritt der Reise verhindern. Die meisten Reisen stellen jedoch eine beachtliche Investition dar, für die in der Regel lange gespart werden muss. Zu dem Ärger über den geplatzten Urlaub kommt also auch noch der finanzielle Verlust, den die Stornierung der Reise mit sich bringt. Viele Urlauber entscheiden sich daher vor Antritt einer Reise für den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Doch es gibt Situationen, die den Urlauber zwar zu einem Reiserücktritt zwingen aber dennoch versicherungstechnisch nicht mit abgedeckt sind. So sind in der Regel Ereignisse, die dem Begriff der höheren Gewalt zugeordnet werden, nicht mitversichert, es sei denn man hat eine All-Risk-Versicherung abgeschlossen, die so ziemlich alles abdeckt. Ebenfalls greift die Reiserücktrittsversicherung bei Trennung nicht. Reiseveranstalter können hingegen bei höherer Gewalt nicht ohne weiteres Stornogebühren berechnen und müssen unvorhergesehene Ereignisse wie Erdbeben oder sonstige Naturkatastrophen als Reiserücktrittsgrund anerkennen. Bei einem Reiserücktritt wegen einer Trennung vom Partner sieht das wiederum anders aus. In diesem Fall muss der Reiseveranstalter nicht auf die Stornokosten verzichten.
Ist der Reiserücktritt wegen einer Trennung möglich?
Der Reiserücktritt bei Trennung vom Partner ist natürlich jederzeit möglich. Allerdings kommt der Urlauber in diesem Fall nicht um die Zahlung der anfallenden Stornogebühren herum. Der Reiserücktritt bei Trennung kann auch nicht durch eine Reiserücktritt Versicherung Trennung aufgefangen werden, da dieser Fall nicht durch die herkömmlichen Versicherungen abgedeckt ist. Die Stornogebühren machen in der Regel zwischen 15 und 80 Prozent des Reisepreises aus. Bei speziellen Reiseprogrammen oder Städtereisen kann auch oftmals die komplette Summe fällig werden.
Lassen sich Stornogebühren bei Trennung umgehen?
Selbst wenn der Urlauber vor Antritt der Reise eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, wird die Reiserücktrittsversicherung bei Trennung nichts nützen, da dies kein versicherter Grund ist. Der Betroffene bleibt also in diesem Fall auf den Kosten für die geplatzte Reise sitzen. Allerdings kann er die Reise verkaufen, das heißt, er hat von Gesetzes wegen das Recht, sie vor Reisebeginn auf eine Ersatzperson zu übertragen. Der Reiseveranstalter kann die Ersatzperson nur dann ablehnen, wenn sie aus bestimmten Gründen wie beispielsweise zu hohes Alter oder gesundheitliche Einschränkungen nicht für diese Reise geeignet ist. Für die Änderung der Personendaten kann der Reiseveranstalter lediglich eine geringe Bearbeitungsgebühr verlangen, während die Stornokosten komplett entfallen.
Vorgehensweise bei Reiserücktritt
Eine Reisestornierung ist dem Veranstalter in der Regel unter Angabe der Vorgangsnummer schriftlich mitzuteilen oder kann in dem Reisebüro, das die Buchung vorgenommen hat, gemeldet werden. Einzelheiten zur Vorgehensweise bei einem Reiserücktritt sind aber üblicherweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Reiseveranstalter geregelt. Maßgebend für die Höhe der anfallenden Stornogebühren ist der Rücktrittszeitpunkt. Hat man sich für den Verkauf der Reise entschieden, dient die errechnete Höhe der Stornokosten als Grundlage für die Kalkulation des Kaufpreises. In diesem Fall ist das zuständige Reisebüro die erste Anlaufstelle. In manchen Fällen können dort sogar Kunden vermittelt werden, die ihr Interesse an einer ähnlichen Reise bekundet haben, für die aber möglicherweise kein entsprechendes Angebot mehr verfügbar war. Es besteht damit also durchaus die Möglichkeit, Stornokosten zu verhindern, auch wenn es keine herkömmliche Reiserücktritt Versicherung Trennung gibt und auch die Reiseveranstalter Trennung nicht als Rücktrittsgrund anerkennen.