Die Visa Card kann mehr als nur eine Kreditkarte sein. Viele Banken und Sparkassen statten die Visa Card mit einer Reiserücktrittsversicherung aus. Ob eine Reiserücktrittsversicherung in Ihrer Visa Card enthalten ist, hängt von der ausgebenden Bank ab. Im Zweifel prüfen Sie Ihren Vertrag vor der Buchung einer Reise.
Leistungen
- Übernahme der Stornokosten, wenn die Reise nicht angetreten werden kann
- Übernahme der Kosten für eine spätere Anreise aus einem versicherten Grund
- inklusive Reiseabbruchversicherung
- Bei manchen Karten ausgebenden Instituten sind nur Reisen bei bestimmten Anbietern versichert
Testurteil
- Einen Überblick über die Leistungen verschiedener Anbieter bekommen Sie hier
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Der Versicherungsumfang und die Beiträge von Reiserücktrittsversicherungen unterscheiden sich bei den einzelnen Unternehmen deutlich. Einen Überblick über alle Anbieter, deren Leistungen und Prämien erhalten Sie mit unserem seiteninternen Versicherungsvergleich. Zum Vergleichsrechner gelangen Sie mit einem Klick auf den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“.
Die Visa Card ist ein weltweit akzeptiertes, bargeldloses Zahlungsmittel. Die Beantragung der Visa Card kann nicht direkt bei der kartenausgebenden Gesellschaft durchgeführt werden sondern muss bei einer ansässigen Bank persönlich erfolgen. Die Kreditkartengesellschaft bietet potenziellen Interessenten sehr umfangreiche Informationen zu den angebotenen Karten und den damit verbundenen Serviceleistungen und Versicherungspaketen. Insbesondere die Visa Card Gold ist mit einem umfangreichen und auf Reisende ausgelegten Versicherungspaket ausgestattet. Inhaber der gebührenpflichtigen Kreditkarte können auf den umfangreichen Schutz durch die Reiserücktrittsversicherung ihrer Visa Card vertrauen. Unter http://www.visa.de/de/kartenprodukte.aspx sind die verschiedenen Karten der Gesellschaft abrufbar. Die Gebühren für die Visa Card hängen vom ausgebenden Institut ab, nicht von der Kreditkartengesellschaft. Nicht nur der Reiserücktritt ist mit der Visa Card Gold umfassend versichert sondern auch der Krankheitsfall während der Reise. Zusätzlich ist im Versicherungsumfang ein Auslands-Schutzbrief für das eigene Auto enthalten. Für alle Inhaber der Visa Card mit Reiserücktrittsversicherung steht eine Reiseservice Hotline rund um die Uhr zur Verfügung.
Versicherte Personen
Der Karteninhaber schließt die Reiserücktrittsversicherung mit der Visa Gold Antragsstellung und Unterzeichnung ab. Der Versicherungsschutz durch die Reiserücktrittsversicherung umfasst den Inhaber der Hauptkarte und dessen Lebenspartner, Ehegatten oder Lebensgefährten. Hierbei ist ausschlaggebend, dass es sich um eine Person handelt, die in der häuslichen Gemeinschaft lebt. Darüber hinaus erstreckt sich der Versicherungsschutz durch die Visa Card Gold Versicherungen auf alle minderjährigen Kinder des Karteninhabers.
Versicherungssumme und Selbstbeteiligung
Die Versicherungssumme entspricht dem Reisepreis. Es gilt der volle Versicherungsschutz bei Reisen bis zu 10.000 € durch die Reiserücktrittsversicherung mit dem Visa Gold Versicherungspaket. Unabhängig von der Höhe des Reisepreises muss der Versicherungsnehmer und Karteninhaber bei jedem erstattungsfähigen Schaden eine eigene Beteiligung leisten. Diese wird von Visa pauschal mit 100 € angesetzt. Diese eigene Beteiligung wird abhängig von der gebuchten Art der Reise und der Teilnehmerzahl pro Person oder pro gemietetes Objekt erhoben.
Geltungsbereich und Laufzeit
Inhaber können auf die Reiserücktrittsversicherung ihrer Visa Card bei jeder Reise vertrauen, die innerhalb eines Jahres nach der Ausgabe der Karte gebucht wird. Im Gegensatz zu anderen Anbietern fordert Visa nicht die Bezahlung der Reise mit der Kreditkarte um den Versicherungsschutz zu erhalten. Dieser besteht uneingeschränkt und weltweit für die Dauer von 365 Jahren. Die Versicherungslaufzeit beginnt mit dem Ausgabedatum der Kreditkarte und der Bezahlung der Jahresgebühr durch den Karteninhaber. Der Versicherungsschutz erlischt nach dem ersten Jahr, wenn die Karte nicht verlängert wird. Die Gültigkeit der Karte und die Zahlung der jährlichen Gebühr sind ausschlaggebend für die Verlängerung der Reiserücktrittsversicherung Wird eine zusätzliche Reiserücktrittsversicherung bei einer außenstehenden Versicherungsgesellschaft abgeschlossen, erfolgt die Leistung bei Reiserücktritt nicht über die Visa Card Gold. Dann ist der Kreditkarteninhaber aufgefordert, sich zuerst an die Versicherungsgesellschaft zu wenden und dort den Schaden zu melden.